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   BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00   

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https://dejure.org/2001,1419
BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,1419)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - 1 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,1419)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 1 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,1419)
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Pfarrer auf dem Lande

§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG, zur "besonderen Bedeutung des Falles" (hier: kein Instrument, um dem Opfer einer Sexualtat eine zweite Tatsacheninstanz zu ersparen, Hinweis d. Red.: anders seit 1.9.04 aufgrund des Opferrechtsreformgesetzes), §§ 6, 209 Abs. 1 StPO;

Ausnahme von §§ 210, 269, 336 S. 2 StPO bei Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch Zuständigkeitsentscheidung aufgrund sachfremder Erwägungen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 338 Nr. 4 StPO; Art. 101 Abs. 1 GG; § 210 Abs. 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 269 StPO; § 247a StPO
    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat eine weitere Vernehmung in der zweiten Tatsacheninstanz zu ersparen); Gesetzlicher Richter; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Prüfung der willkürlich angenommenen Zuständigkeit eines höheren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauchs von Kindern - Verfahrensrüge - Verleumdungskampagne - Amtspflicht - Absoluter Revisionsgrund - Sexualstraftaten - Jugendschutzsachen - Besondere Bedeutung eines Falles

  • Judicialis

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 338 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 338 Nr. 4
    Landgerichtliche Zuständigkeit wegen besonderer Bedeutung des Falles

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 16
  • NJW 2001, 2984
  • NStZ 2001, 495
  • StV 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

    Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGH, NJW 2001, 2984; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 115).

    Nach der Rechtsprechung kann das Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall - etwa aufgrund der bedeutenden Stellung eines Beteiligten im öffentlichen Leben - maßgeblich sein, was insbesondere dann die Annahme der besonderen Bedeutung rechtfertigt, wenn dadurch der Unrechtsgehalt der Tat erhöht wird (OLG Hamburg, NStZ 1952, 252, 253; BGH NJW 2001, 2984, 2985).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04

    Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen

    Im Übrigen erscheint es nach Auffassung des Senats geboten, zur Frage der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Herrührens in § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, die für die Anwendung der Norm in einer Vielzahl vergleichbar gelagerter Fälle von zentraler Bedeutung ist, möglichst rasch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen (vgl. BGHSt 43, 53, 58; 47, 16, 19).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21; BGH GA 1980, 220; GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ; SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12; Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b; LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13; KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a; Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).

    Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).

    Die Rechtsprechung des BGH steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, denn die genannten Entscheidungen (insbesondere BGHSt 46, 238; 47, 16) betreffen Fallgestaltungen, in denen die "besondere Bedeutung des Falles" bis zum Eröffnungsbeschluss geprüft worden war.

  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot, nämlich eine Rechtsanwendung, die unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher den Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BGHSt 47, 16, 18 m.N.), liegt unter den hier gegebenen Umständen nicht vor.
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2001 - 1 Ws 151/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen der besonderen Bedeutung der Sache im Rahmen

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  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 Ws 268/19

    Zuständigkeit des Landgerichts bei besonderer Belastung der Zeugen

    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die besondere Bedeutung der Sache im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auch aus einem großen Interesse der Medien und Öffentlichkeit allgemein an der einschlägigen Strafsache ergeben (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001, 1 StR 504/00, juris).
  • OLG Köln, 31.03.2012 - 2 Ws 235/12

    Begriff der besonderen Bedeutung und des besonderen Umfangs i.S. von § 24 Abs.1

    "Die besondere Bedeutung des Falles ist gegeben, wenn sich die Sache aufgrund eines Vergleichs mit gleichartigen Fällen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (Karlsruher Kommentar StPO, GVG, § 24, Rz. 7; BGHSt 47, 16 ff., Rz. 13).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 2 Ws 6/23

    Gründe für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Großen Strafkammer des

    Die besondere Bedeutung einer Strafsache, die ein Abweichen von der im vorliegenden Fall grundsätzlich gegebenen Zuständigkeit des Amtsgerichts rechtfertigt, liegt vor, wenn sich die Strafsache aufgrund eines Vergleichs mit gleichartigen Fällen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGHSt 47, 16 = NJW 2001, 2984).
  • BGH, 16.03.2005 - 1 StR 43/05

    Gesetzlicher Richter (Zuständigkeit; Willkür; besondere Bedeutung der Sache;

    Denn bei der Überprüfung der Zuständigkeit ist vom Revisionsgericht die objektive Sachlage zum Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung zugrunde zu legen (BGHSt 47, 16, 21).
  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 St 292 OJs 2/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Sachliche Zuständigkeit in

    Notwendig wäre insoweit, dass sie sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aus der Masse der Strafverfahren heraushebt, die denselben Tatbestand betreffen (BGH, Beschl. v. 10.05.2001, Az. 1 StR 504/00; BVerfG, Beschl.v. 19.03.1959, Az. 1 BvR 295/58); das aber ist nicht der Fall.
  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 445/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • LG Cottbus, 02.11.2021 - 22 KLs 10/20
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