Rechtsprechung
BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge wegen des Verstoßes gegen das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO); Verwertungsverbot einer Aussage aufgrund unzulässiger Vernehmungsmethoden
- Judicialis
StPO § 136 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 136 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 136 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136 a Abs. 3, § 344 Abs. 2
Fortwirkung des Einsatzes verbotener Vernehmungsmethoden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 551
- StV 2003, 324
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat jedoch auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen keine Auswirkungen, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGHSt 37, 48, 53;… BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 a Rdn. 33). - BGH, 21.09.1993 - 1 StR 421/93
Sachrüge gegen die Sachkunde der vom Landgericht gehörten Sachverständigen
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
Die Gegenerklärung des Beschwerdeführers muß der Staatsanwaltschaft auch nicht zur erneuten Stellungnahme zugeleitet werden (BGHR StPO § 349 Abs. 3 Gegenerklärung 1;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 349 Rdn. 21). - BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat jedoch auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen keine Auswirkungen, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGHSt 37, 48, 53;… BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 a Rdn. 33).
- BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung - …
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat jedoch auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen keine Auswirkungen, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGHSt 37, 48, 53; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 a Rdn. 33). - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses …
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
Der Beschwerdeführer beanstandet lediglich, daß seine früheren Aussagen durch unzulässige Vorhalte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 371; BGHSt 35, 32, 34;… Boujong in KK 4. Aufl. § 136 a Rdn. 39) in die Hauptverhandlung eingeführt wurden. - BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01
In diesem Zusammenhang hätte er auf seine Vorstellungen über die Verwertbarkeit seiner früheren Aussagen eingehen und angeben müssen, inwieweit erhebliche Wissensmängel sein weiteres Aussageverhalten noch beeinflußten (BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 9).
- OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05
Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von …
Eine solchermaßen erlangte Aussage darf weder unmittelbar noch mittelbar verwertet werden, mithin nicht durch Verlesung der über sie aufgenommenen Niederschrift, nicht durch Anhörung der Vernehmungsperson und auch nicht durch Vorhalt in die Verhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, NStZ 2001, 551; MDR 1973, 371;… Boujong in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl., § 136 a Rdnr. 39;… Hanack in Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Aufl., § 136 a Rdnr. 64;… Meyer-Großner, Strafprozessordnung, 48. Aufl., § 136 a Rdnr. 29).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO allerdings nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat aber auf die Verwertbarkeit der nachfolgenden Aussagen des Zeugen keine Auswirkungen, sofern diese prozessordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGH, NStZ 2001, 551; NStZ 1996, 290; NStZ 1995, 462).
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2001 - 3 StR 80/01 -. - OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, …
(2) Die Angaben, die der Angeklagte in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung gemacht hat, könnten überhaupt nur dann unverwertbar sein, wenn der Belehrungsverstoß bei der ersten Vernehmung in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung noch fortwirkte (vgl. BGH NStZ 1988, 419, 420; ebenso zum vergleichbaren Fall eines Verstoßes gegen § 136a StPO in einer früheren Vernehmung: BGH NStZ 2001, 551), wenn also die zweite Aussage letztlich "aufgrund" des Verfahrensverstoßes bei der ersten Aussage erlangt worden wäre (…vgl. Gleß in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 107 i. V. m. § 136a Rdn. 75).Grundsätzlich hat der Revisionsführer im Rahmen der Verfahrensrüge in Fällen, in denen es um die Verwertung fehlerhaft erlangter Aussagen geht, auch die Vernehmungssituation und ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Vernommenen zu schildern (BVerfG NStZ 2002, 487, 488; BGH NStZ 2001, 551).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 2 Kart 10/08
Verhängung von Geldbußen wegen kartellrechtswidriger Quotenabsprachen von …
Für den strafrechtlichen Bereich ist höchstrichterlich entschieden, dass das Versprechen, bei einem Geständnis eine schuldunangemessen niedrige Strafe zu verhängen, als das Inaussichtstellen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils im Sinne von § 136 a Abs. 1 StPO verboten und die hierdurch erlangte Aussage weder unmittelbar noch mittelbar verwertet werden, mithin nicht durch Verlesung der über sie aufgenommenen Niederschrift, nicht durch Anhörung der Vernehmungsperson und auch nicht durch Vorhalt in die Verhandlung eingeführt werden darf (vgl. BGH, NStZ 2001, 551; StV 2002, 637;… Boujong in KK, StPO, § 136 a Rdnr. 39;… Hanack in LR, StPO, § 136 a Rdnr. 64;… Meyer-Goßner, StPO, § 136 a Rdnr. 29).