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BGH, 10.05.2001 - 4 StR 113/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Räuberische Erpressung - Tateinheit - Revision - Drohung - Strafbemessung
- Judicialis
StGB § 255; ; StPO § 255; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.10.2019 - 1 StR 434/19
Verschlechterungsverbot (Einziehungsentscheidung)
Um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen, hat der Senat die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe um das geminderte Maß der Einzelstrafe, also um drei Monate herabgesetzt (vgl. zu dieser Verfahrensweise BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 4 StR 113/01 Rn. 4). - BGH, 28.08.2014 - 4 StR 184/14
Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit …
Der Senat schließt aus, dass das Landgericht mit Blick auf die in diesen Fällen verhängten Einzelstrafen und die dafür "bestimmenden" Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) in den Fällen 12 bis 15 der Urteilsgründe auf niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 4 StR 113/01, NStZ-RR 2002, 103). - BGH, 03.02.2016 - 4 StR 547/15
Gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre …
Der Senat schließt aus, dass das Landgericht mit Blick auf die in diesem Fall verhängte Einzelstrafe und der dafür bestimmenden Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) auf niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 4 StR 113/01, NStZ-RR 2002, 103).