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BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB
Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen ["berechtigte Arglosigkeit"], Chantage; Wehrlosigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Heimtückisches Handeln im Falle der Tötung eines Schlafenden; Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Mordes (Einzelstrafe: lebenslange Freiheitsstrafe) und gefährlicher Körperverletzung (Einzelstrafe: vier Jahre Freiheitsstrafe) zu einer lebenslangen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke bei Tötung eines Schlafenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 523
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des …
Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (…BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 …und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18). - BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14
Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung …
Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Urteils verbietet selbst dann widersprüchliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und seinen Vorstrafen, wenn von der Teilaufhebung prozessual selbständige Taten betroffen waren (vgl. zu den Tatfeststellungen BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Urteil vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07). - LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
Der Schlafende ist in der Regel arglos, wenn er einschläft, denn er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, das ihm nichts geschehen werde; in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69; Urteil vom 04.07.1984, Az. 3 StR 199/84; Urteil vom 25.03.2003, Az. 1 StR 483/02; Urteil vom 04.12.2003, Az. 5 StR 457/03; Urteil vom 10.03.2006, Az. 2 StR 561/05; Urteil vom 10.05.2007, Az. 4 StR 11/07).