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   BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10   

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https://dejure.org/2011,2798
BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10 (https://dejure.org/2011,2798)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 StR 659/10 (https://dejure.org/2011,2798)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10 (https://dejure.org/2011,2798)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 306a StGB; § 306b StGB; § 52 StGB; § 28 Abs. 2 StGB
    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei gemischt genutzten Gebäuden; Brandlegung; Inbrandsetzen; Ermöglichungsabsicht als besonderes persönliches Merkmal; Konkurrenzverhältnisse beim Versuch gegenüber der einfachen Brandstiftung: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 52 StGB, § 306 Abs 1 Nr 1 StGB, § 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
    Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines Wohn- und Geschäftsgebäudes: Konkurrenzverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Teilweises Zerstören eines Wohngebäudes bei Brandlegung in einheitlichem Gebäude ist erst bei Zerstörung einer zum Wohnen bestimmten abgeschlossenen Untereinheit durch die Brandlegung gegeben; Vorliegen einer teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes im Falle einer ...

  • rewis.io

    Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines Wohn- und Geschäftsgebäudes: Konkurrenzverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines Wohn- und Geschäftsgebäudes: Konkurrenzverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweises Zerstören eines Wohngebäudes bei Brandlegung in einheitlichem Gebäude ist erst bei Zerstörung einer zum Wohnen bestimmten abgeschlossenen Untereinheit durch die Brandlegung gegeben; Vorliegen einer teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes im Falle einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines gemischten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Widersprüchliche Tendenz in der Rechtsprechung des BGH zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur "teilweisen Zerstörung durch Brandlegung" i.S.v. § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei gemischt genutzten Gebäuden

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Rechtsprechung des BGH zu gemischt genutzten Gebäuden bei der schweren Brandstiftung des § 306a Abs. 1 StGB (RA Hannah Milena Piel; StV 8/2012, S. 502-509)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwere Brandstiftung erfordert Unbrauchbarkeit einer Wohnung! (IMR 2012, 39)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2148
  • NJW 2011, 8
  • NStZ 2012, 214
  • NZM 2011, 760
  • StV 2012, 468
  • JR 2012, 347
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einem wie hier gemischt, d.h. teils wohnlich, teils gewerblich genutzten Gebäude eine vollendete Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Taterfolgsvariante der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung lediglich dann vor, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter, dem Wohnen dienender Teil eines einheitlichen Gebäudes durch die Brandlegung zum Wohnen nach den allgemeinen an die teilweise Zerstörung zu stellenden Anforderungen unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2011 - 4 StR 659/10, NJW 2011, 2148, 2149 und vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152 sowie vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452; siehe auch den Beschluss vom 6. April 2011 - 2 ARs 97/11).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Wird ein zum Schutzgut gehörendes Tatobjekt beschädigt und die Schädigung weiterer Objekte nur versucht, ist der Tatbestand ebenfalls nur einmal verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - 2 StR 272/11, zitiert nach juris; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen und versuchter Wegnahme weiterer Sachen); siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Konkurrenzen 3 (Tateinheit bei Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 StGB und versuchter schwerer Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB)).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11

    Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen;

    Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Alternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann vollendet ist, wenn zumindest ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

    Der Umstand, dass A. den Qualifikationstatbestand des § 306b Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 StGB verwirklicht hat, kann dem Angeklagten F. nicht zugerechnet werden (§ 28 Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10, NJW 2011, 2148, 2149).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 276/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektiv lebensgefährliche Handlung;

    Den Feststellungen des Landgerichts zur tateinheitlichen Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB im Fall II.2.b. (vgl. zur Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10, NJW 2011, 2148, 2149) liegt keine tragfähige Beweiswürdigung zugrunde.
  • LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Nach besagter Rechtsprechung ist die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude - wie hier das Hotel - erst dann verwirklicht, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, das heißt eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (BGH, Beschl. v. 10.05.2011, 4 StR 659/10, NJW 2011, 2148, 2149).
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