Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13198
BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,13198)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,13198)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,13198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG; § 935 ZPO; § 216 Abs. 2 S. 1 FamFG
    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG (Feststellungsvoraussetzungen bezüglich der vollstreckbaren Anordnung: Zustellung, einstweilige Verfügung, Vollstreckbarkeit vor Zustellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 GewSchG, § 4 S 1 GewSchG, § 53 Abs 2 S 1 FamFG, § 216 Abs 1 S 2 FamFG, § 216 Abs 2 S 1 FamFG
    Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Voraussetzung der Zustellung des Beschlusses

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verurteilung nach § 4 S. 1 GewSchG bei fehlender Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "vollstreckbaren" Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG

  • rewis.io

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Voraussetzung der Zustellung des Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Verurteilung nach § 4 S. 1 GewSchG bei fehlender Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "vollstreckbaren" Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 Abs. 1 S. 1; GewSchG § 4 S. 1
    Anforderungen an eine Verurteilung nach § 4 S. 1 GewSchG bei fehlender Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "vollstreckbaren" Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gewaltschutzgesetz

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz muss zugestellt werden - Die bloße Kenntnis vom Inhalt reicht für eine Verurteilung nach § 4 GewSchG nicht aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 108
  • StV 2012, 671
  • FamRZ 2012, 1216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2008 - 1 StR 415/08

    Bedrohung; strafbare Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Maßnahme zum Schutz

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
    Nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 (5 StR 536/06, BGHSt 51, 257; dem folgend BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 431/07, vom 17. September 2008 - 1 StR 415/08 und vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10) ist indes die wirksame Zustellung Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 Satz 1 GewSchG; die bloße Kenntnis vom Inhalt der Anordnung steht dem nicht gleich (BGH, Urteil vom 15. März 2007, aaO S. 261).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 404/10

    Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz (Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
    Nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 (5 StR 536/06, BGHSt 51, 257; dem folgend BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 431/07, vom 17. September 2008 - 1 StR 415/08 und vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10) ist indes die wirksame Zustellung Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 Satz 1 GewSchG; die bloße Kenntnis vom Inhalt der Anordnung steht dem nicht gleich (BGH, Urteil vom 15. März 2007, aaO S. 261).
  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 431/07

    Zuwiderhandlung gegen das Gewaltschutzgesetz (Zustellung des Beschlusses);

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
    Nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 (5 StR 536/06, BGHSt 51, 257; dem folgend BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 431/07, vom 17. September 2008 - 1 StR 415/08 und vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10) ist indes die wirksame Zustellung Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 Satz 1 GewSchG; die bloße Kenntnis vom Inhalt der Anordnung steht dem nicht gleich (BGH, Urteil vom 15. März 2007, aaO S. 261).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
    Nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 (5 StR 536/06, BGHSt 51, 257; dem folgend BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 431/07, vom 17. September 2008 - 1 StR 415/08 und vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10) ist indes die wirksame Zustellung Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 Satz 1 GewSchG; die bloße Kenntnis vom Inhalt der Anordnung steht dem nicht gleich (BGH, Urteil vom 15. März 2007, aaO S. 261).
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 8 WF 322/10

    Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
    Der Senat sieht daher keine Veranlassung, näher auf diese verfahrensrechtliche Besonderheit einzugehen (vgl. zur Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Gewaltschutzsachen OLG Hamm FPR 2011, 232).
  • OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12

    Anforderungen an eine strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare

    Es hat damit das Tatbestandsmerkmal der Vollstreckbarkeit der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ergangenen Anordnung in der erforderlichen Weise (vgl. BGH, Beschluss v. 10.05.2012, 4 StR 122/12, FamRZ 2012, 1216) festgestellt.

    In seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 (4 StR 122/12, FamRZ 2012, 1216) hat er sich mit dieser Frage - entgegen der Zitierung als Beleg für das Erfordernis einer materiellen Prüfung in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft , S .3 oben - nicht auseinandergesetzt, sondern die Verurteilung nach § 4 GewSchG auf Grund der - anders als hier - fehlenden Feststellungen zur Vollstreckbarkeit der Anordnung aufgehoben.

  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15

    Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • BGH, 20.06.2019 - 5 StR 208/19

    Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einem

    Den Feststellungen ist jedoch nicht zu entnehmen, dass die Anordnung - was für eine Strafbarkeit nach § 4 Satz 1 GewSchG erforderlich wäre (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, BGHR GewSchG § 4 Strafbarkeitsvoraussetzungen 2) - der Angeklagten vor der Tat wirksam zugestellt worden ist.
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Strafbarkeit gemäß § 4 Abs. 1 GewSchG auch von einer wirksamen Zustellung der gerichtlichen Entscheidungen ab (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/11, NStZ 2013, 108 f. mwN).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18

    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine

    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 137/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme einer

    Die Feststellung der bloßen Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt des Näherungsverbots, die hier im Übrigen beweiswürdigend nicht belegt ist, macht die Feststellung wirksamer Zustellung nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; ebenso BGH, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 5 StR 208/19, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht