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   BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11   

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https://dejure.org/2012,31803
BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 (https://dejure.org/2012,31803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 3 MontrÜbk, Art 18 Abs 4 S 2 MontrÜbk, § 133 BGB
    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz teilweiser Lkw-Beförderung des Transportgutes auf dem Landweg; Beweislastverteilung bei Unaufklärbarkeit des Eintrittsortes eines Transportgutverlustes und sekundäre Darlegungslast des ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verlustes von Transportgut bei einem Luftbeförderungsvertrag

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers bei einem multimodalen Transport

  • rewis.io

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz teilweiser Lkw-Beförderung des Transportgutes auf dem Landweg; Beweislastverteilung bei Unaufklärbarkeit des Eintrittsortes eines Transportgutverlustes und sekundäre Darlegungslast des ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MÜ Art. 1 Abs. 1; MÜ Art. 18 Abs. 4 S. 2
    Abschluss eines einheitlichen Luftbeförderungsvertrags trotz teilweiser Beförderung des Transportguts per Lkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1; HGB § 435; VVG § 86 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verlustes von Transportgut bei einem Luftbeförderungsvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frachtrecht - Schadensersatzansprüche aus Frachvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Luftfracht per LKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 778
  • MDR 2012, 1425
  • NZV 2013, 243 (Ls.)
  • VersR 2013, 1418
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    (bb) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 32, BAGE 119, 254; BGH 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 - Rn. 22, NJW 2013, 778) .
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 87/14

    Frachtführerhaftung: Begriff des Zubringerdienstes im Rahmen der Luftbeförderung;

    (1) Zwar hat der Senat in der Entscheidung, auf die sich die Revision beruft, offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen von Zubringerdiensten im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ auszugehen ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 27).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 167/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Zurückweisung eines

    Kommt er dem nicht in der gebotenen Weise nach, so ist der Beurteilung des Sachverhalts grundsätzlich der Vortrag des Anspruchstellers zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Senats zur sekundären Darlegungslast des Frachtführers; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 200/01, TranspR 2004, 460, 462; Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117, 120; Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Ist diese Vermutung jedoch widerlegt, so kommt Landfrachtrecht zur Anwendung (BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11, NJW 2013, 778 Rn. 31).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12

    Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße:

    Für diesen Fall kommen die Vorschriften des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 109/11, TranspR 2012, 466 Rn. 28 = RdTW 2013, 58).
  • LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15

    Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über

    Kommt der Frachtführer der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße nach, ist von dem Vortrag des Anspruchsstellers auszugehen (vgl. BGH, MDR 2012, 1425 f. für den Fall des Art. 18 Abs. 4 MÜ).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    (1) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 32, BAGE 119, 254; BGH 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 - Rn. 22, NJW 2013, 778) .
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 18 U 53/15

    Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB

    Da der Geschädigte aber im Regelfall keine Kenntnis von den Einzelheiten der Beförderung hat, trifft den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast, nach welcher der Frachtführer gehalten ist, soweit möglich und zumutbar zu den näheren Umständen des Verlusts vorzutragen, damit der Geschädigte die Möglichkeit hat, die von der Vorschrift aufgestellte Vermutung zu widerlegen (BGH, Urt. v. 10.05.2012 - I ZR 109/11 und Urt. v. 24.02.2011 - I ZR 91/10, Juris; Koller, in: ders., Transportrecht, 8. Aufl., Art. 18 MÜ Rn. 38).
  • OLG Köln, 04.06.2020 - 3 U 191/19
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, die ihm obliegende Aufklärung angemessen zu erfüllen, so spricht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für ein qualifiziertes Verschulden bzw. kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH, Urt. v. 13.06.2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 466, 470).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 18 U 95/12

    Haftung des Spediteurs für den Verlust eines Pakets auf einem internationalen

    Auf diese Vorschrift kann sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der Luftfrachtführer berufen (BGH, Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11, zitiert nach juris Rdnr. 26).

    Steht dagegen nicht fest, ob das schadensverursachende Ereignis während der Luftbeförderung oder während eines Oberflächentransports eingetreten ist, muss derjenige, der den Eintritt des Schadens während der Luftbeförderung bestreitet, den Verlust oder die Beschädigung des Gutes während eines Oberflächentransports beweisen, wobei sich die Anforderungen, die an den Beweis zu stellen sind, nach dem Recht des angerufenen Gerichts (lex fori) beurteilen (BGH, Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11, zitiert nach juris Rdnr. 28).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 18 U 52/13

    Ansprüche wegen Verlust eines Paketes auf dem Transport

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
  • LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15

    Frachtführerhaftung - leichtfertige oder vorsätzliche Schadensverursachung

  • LG Bielefeld, 03.09.2019 - 24 S 5/19
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