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   BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11   

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https://dejure.org/2012,14609
BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11 (https://dejure.org/2012,14609)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - V ZB 156/11 (https://dejure.org/2012,14609)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11 (https://dejure.org/2012,14609)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 ZVG, § 51 Abs 2 ZVG, § 883 Abs 1 BGB
    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht nach Erlöschen des Anspruchs und weiterem Kaufvertrag mit einem Dritten bei der Bestimmung des geringsten Gebotes; Wert des Zuzahlungsbetrages ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 45 Abs. 1, 51 Abs. 2; BGB § 883 Abs. 1
    Voraussetzungen für Wiederverwendung einer Vormerkung ("Wiederaufladen"); Berücksichtigung der Vormerkung im geringsten Gebot; Bemessung des Zuzahlungsbetrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufladbarkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks nach Erlöschen dieses Anspruchs mit einem anderen Rückübereignungsanspruch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 45 Abs. 1, § 51 Abs. 2; BGB § 883 Abs. 1
    Feststellung und rechtliche Behandlung einer erloschenen Vormerkung (hier: Rückübertragungsanspruch) im Zwangsversteigerungsverfahren

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur "Aufladung" einer Rückauflassungsvormerkung mit neuen Rückübertragungsansprüchen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Berücksichtigung einer zur Sicherung des erloschenen Rückübertragungsanspruchs eingetragenen Vormerkung in geringstem Gebot; erloschene Rückübereignungsvormerkung; Rückkaufsrecht

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht nach Erlöschen des Anspruchs und weiterem Kaufvertrag mit einem Dritten bei der Bestimmung des geringsten Gebotes; Wert des Zuzahlungsbetrages ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 45 Abs. 1, § 51 Abs. 2; BGB § 883 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZVG § 45 Abs. 1 ; ZVG § 51 Abs. 2
    Aufladbarkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks nach Erlöschen dieses Anspruchs mit einem anderen Rückübereignungsanspruch

  • rechtsportal.de

    ZVG § 45 Abs. 1, § 51 Abs. 2 ; BGB § 883 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann eine erloschene Vormerkung wieder "aufgeladen" werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rückkaufrecht in der Zwangsversteigerung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufladung einer Vormerkung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 883 Abs. 1; ZVG § 45 Abs. 1, § 51 Abs. 2
    Zur "Aufladung" einer Rückauflassungsvormerkung mit neuen Rückübertragungsansprüchen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 193, 183
  • NJW 2012, 2654
  • ZIP 2013, 14
  • MDR 2012, 1121
  • DNotZ 2012, 763
  • NZM 2013, 166
  • WM 2012, 1396
  • Rpfleger 2012, 558
  • BauR 2012, 1693
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Sie könnten die Eintragung der Vormerkung damit durch eine nachfolgende Bewilligung und einen neuen Anspruch, nämlich einen Rückübereignungsanspruch des Schuldners aus der Rückabwicklungsvereinbarung, wieder werthaltig gemacht haben (zu dieser Möglichkeit: Senat, Urteile vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181 f. und vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579 Rn. 13; Krüger, Festschrift für Achim Krämer [2009] S. 475, 477).

    (a) Eine - irreführenderweise so genannte - Wiederaufladung kommt nämlich nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn der zu sichernde Anspruch, die Eintragung und die Bewilligung im Zeitpunkt ihres Zusammentreffens kongruent sind (Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181 und Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, juris Rn. 19 f.; Krüger aaO S. 479).

    Diese Kongruenz setzt voraus, dass der Anspruch, der der Vormerkung unterlegt werden soll, vom Inhalt her die gleiche herbeizuführende bzw. zu sichernde Rechtsänderung wie die vorangegangene Eintragung betrifft (Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 180 f.).

    Grundlage der Möglichkeit der Wiederverwendung einer Vormerkung ist der Gedanke des § 879 Abs. 2 BGB, wonach die für die Begründung eines Rechts an einem Grundstück erforderliche Einigung der vorherigen Eintragung in das Grundbuch nachfolgen kann (Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 179 f.).

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Das gilt auch dann, wenn die Vormerkung einen bedingten Auflassungsanspruch sichert (Senat, Urteil vom 28. Oktober 1966 - V ZR 11/64, BGHZ 46, 124, 127 f.).

    Das bedeutete aber, dass ein (bedingter) Auflassungsanspruch, der durch die in das geringste Gebot aufgenommene Vormerkung gesichert war, noch be- oder entstehen und die Ersteherin trotz erfolgtem Zuschlag nach § 888 Abs. 1 BGB verpflichtet sein konnte, der Wiedereintragung des Schuldners als Eigentümer zuzustimmen (zum Letzteren: Senat, Urteil vom 28. Oktober 1966 - V ZR 11/64, BGHZ 46, 124, 127).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne des §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Sie könnten die Eintragung der Vormerkung damit durch eine nachfolgende Bewilligung und einen neuen Anspruch, nämlich einen Rückübereignungsanspruch des Schuldners aus der Rückabwicklungsvereinbarung, wieder werthaltig gemacht haben (zu dieser Möglichkeit: Senat, Urteile vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181 f. und vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579 Rn. 13; Krüger, Festschrift für Achim Krämer [2009] S. 475, 477).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    (a) Eine - irreführenderweise so genannte - Wiederaufladung kommt nämlich nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn der zu sichernde Anspruch, die Eintragung und die Bewilligung im Zeitpunkt ihres Zusammentreffens kongruent sind (Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181 und Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, juris Rn. 19 f.; Krüger aaO S. 479).
  • RG, 23.03.1904 - V 394/03

    Löschungsvormerkung bei der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht ist bei der Feststellung des geringsten Gebots aber nicht nur dann nicht (mehr) zu berücksichtigen, wenn die für die Löschung des Rechts erforderlichen Urkunden spätestens im Versteigerungstermin vorgelegt werden (Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 45 Rn. 3; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 45 Anm. 6.6), sondern auch, wenn die Voraussetzungen für die Löschung "liquid vorliegen" (RG, RGZ 57, 209, 211; ähnlich OLG Hamm, OLGZ 1967, 57, 59: "einwandfrei erloschene Rechte"; Steiner/Eickmann, ZVG, 9. Aufl., § 44 Rn. 32).
  • BayObLG, 17.02.1972 - BReg. 2 Z 88/71
    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11
    Denn dann könnte der Schuldner das Eigentum an dem Grundstück auch nur mit diesen Belastungen erlangen (BayObLG, BayObLGZ 1972, 46, 49; Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 848 Rn. 6; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 848 Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Denn dann ist der Erwerb in der Teilungsversteigerung den Eltern gegenüber nach § 883 Abs. 2 BGB unwirksam; die Verpflichtungen nach § 888 Abs. 1 BGB treffen den Ersteher (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, BGHZ 193, 183 Rn. 8).

    Die durch die Vormerkungen gesicherten bedingten Rückauflassungsansprüche sind vielmehr als bedingte Rechte zu behandeln, für die ein Zuzahlungsbetrag anzusetzen ist (vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1966 - V ZR 11/64, BGHZ 46, 124, 127 f. und Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, BGHZ 193, 183 Rn. 7).

    Die beiden Reallasten waren in dem geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen, da sie offenkundig gegenstandslos sind (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, BGHZ 193, 183 Rn. 13).

    Sie findet zwar im Zwangsversteigerungsverfahren im Grundsatz keine Anwendung, da sich die Beteiligten in der Regel nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7 und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, NJW 2012, 2654, Rn. 24 insoweit nicht in BGHZ 193, 183).

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    An eine solche Darlegung sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn das Meistgebot über dem Verkehrswert liegt; dies dürfte vorliegend der Fall gewesen sein, weil allein schon der nach den Versteigerungsbedingungen für die bestehen bleibende Auflassungsvormerkung festgesetzte Zuzahlungsbetrag (§ 51 ZVG) dem Verkehrswert des Grundstücks entsprochen haben dürfte (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, BGHZ 193, 183 Rn. 8).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach

    Bei dessen Feststellung hat das Vollstreckungsgericht vom Stand des Grundbuchs auszugehen (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, NJW 2012, 2654, 2655 Rn. 13 - zur Veröffentlichung in BGHZ 193, 183 vorgesehen).

    Das gilt zwar nicht ausnahmslos, da der Vollstreckungsrichter auch ein eingetragenes Recht als nicht bestehend zu behandeln hat, wenn die Voraussetzungen für die Löschung seiner Eintragung liquid - d.h. beweissicher - vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, aaO, Rn. 15 mwN).

    Hier greift aber die Ausnahme ein, dass ein eingetragenes, (noch) nicht gelöschtes Recht in dem Versteigerungstermin als nicht mehr bestehend zu behandeln ist, wenn die Voraussetzungen für seine Löschung liquid - d.h. beweissicher - vorliegen (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, NJW 2012, 2654, 2655 Rn. 15 - zur Veröffentlichung in BGHZ 193, 183 vorgesehen).

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 130/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Antrag auf Erbringung einer Sicherheit bei

    Kann man mit den im Zwangsversteigerungsverfahren verfügbaren Mitteln (dazu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396, 1397 Rn. 15) nicht feststellen, ob das Gebot rechtsmissbräuchlich ist, könnten die Beteiligten Bieter, die die offenkundig nutzlose Sicherheit nicht vorsorglich erbracht haben, auf Verdacht und letztlich aufs Geratewohl aus dem Verfahren drängen, ohne dass diese die Möglichkeit hätten, ihre Seriosität zu belegen.
  • LG Bonn, 23.05.2014 - 6 T 94/14

    Ermittlung der Höhe des geringsten Gebots bei einer Teilungsversteigerung

    Bei der Bemessung des Wertes habe sich das Gericht an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.05.2012, V ZB 156/11, LG Gießen, orientiert.
  • OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit der unter einer Bedingung erklärten

    Eine Aufladung durch einen Vertrag mit einem Dritten scheidet mangels Anspruchskongruenz ebenso aus (BGH DNotZ 2012, 763).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19

    Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Bereitschaft, zusätzlich zu dem Bargebot auch den Zuzahlungsbetrag aufzubringen, bei einem ernsthaften Erwerbsinteressenten als Hintermann bereits bei Abgabe des Gebotes durch den Kläger hätte vorhanden sein müssen, war doch die Eintragung der Auflassungsvormerkung aus dem Grundbuch ersichtlich und deshalb deren Berücksichtigung im geringsten Gebot ebenso wie Festsetzung eines Zuzahlungsbetrages gemäß § 51 ZVG in Höhe des Verkehrswertes der Grundstücke (BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 156/11 - Rn. 8, juris) zu erwarten.
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Löschungsverfahrens bzgl. einer

    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • OLG München, 22.05.2015 - 34 Wx 436/14
    Die Vormerkung kann nämlich nur dann durch nachträgliche Bewilligung für einen neuen Anspruch verwendet werden, wenn Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind (BGH DNotZ 2012, 763).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13

    Fortwirkung eine

    Insgesamt müssen Eintragung und - nachträgliche - Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen (BGHZ 193, 152 ff.; BGHZ 193, 183 ff.; BGH FamRZ 2012, S. 1213 f.; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 in Sachen V ZB 74/12; vgl. auch Krüger ZNotP 2013, S. 11 ff.).
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