Rechtsprechung
BGH, 10.05.2012 - V ZR 215/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Zusammenhang mit einem Streit über Einsturzgefahr auf Grund von Hausschwamm
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Zusammenhang mit einem Streit über Einsturzgefahr auf Grund von Hausschwamm - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt: Gehörsverstoß!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 215/11
Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 5).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 6, mwN).
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 215/11
a) Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, NJW 2003, 1655).
- OLG Hamm, 07.02.2017 - 9 U 197/15
Rechtmäßigkeit des Übergehens eines Beweisantritts zur Begründung einer …
Denn unter Zugrundelegung ihrer materiell-rechtlichen Sicht hat die erkennende Richterin den für den Haftungsgrund maßgeblichen Sachverhalt unter verfahrensfehlerhafter Übergehung erheblicher Beweisangebote nicht hinreichend aufgeklärt (vgl. zum Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers in derartigen Fällen allgemein nur BGH, BeckRS 2012, 13527).