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   BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17   

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https://dejure.org/2017,17797
BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17 (https://dejure.org/2017,17797)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - 2 StR 117/17 (https://dejure.org/2017,17797)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 (https://dejure.org/2017,17797)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung des Verdachts einer anderen Straftat bei der Aussetzungsentscheidung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 56 Abs. 2 StGB, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Verwertung von Vorwürfen aus einem schwebenden Verfahren zum Nachteil des Angeklagten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung; ...

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung des Verdachts einer anderen Straftat bei der Aussetzungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Verwertung von Vorwürfen aus einem schwebenden Verfahren zum Nachteil des Angeklagten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung; ...

  • rechtsportal.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Verwertung von Vorwürfen aus einem schwebenden Verfahren zum Nachteil des Angeklagten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung des Verdachts einer anderen Straftat bei der Aussetzungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafaussetzung zur Bewährung: Der bloße Verdacht einer anderen Straftat steht nicht entgegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die Bezeichnung der Gegenstände

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwebende Verfahren - und die Entscheidung über eine Bewährung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die Unschuldsvermutung gilt auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
    Die Aufhebung der Einziehungsanordnung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H. zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69).
  • BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93

    Wertung des Schweigens eines Angeklagten zu dessen Nachteil - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93, StV 1993, 458, 459).
  • BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen, prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 3; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen, prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 3; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
    "Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14 (...)).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese aber im Urteilstenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427, 428).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände im Tenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - 5 StR 133/17; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 und vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88, 89).
  • EGMR, 20.02.2020 - 68556/13

    KREBS v. GERMANY

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 24.In einem Beschluss vom 10. Mai 2017 (2 StR 117/17) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Frage der Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebenden strafrechtlichen Verfahren, deren rechtskräftiges Urteil noch aussteht, bestätigt.
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    Erforderlich hierfür sind aber eigene, prozessordnungsgemäß getroffene Feststellungen zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 336, 337; MüKo-StGB/Groß/Kett-Straub, 4. Aufl., § 56 Rn. 59; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 211, jeweils mwN).
  • BGH, 21.06.2017 - 1 StR 195/17

    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände (hier: Betäubungsmittel);

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände im Tenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - 5 StR 133/17; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17, StraFO 2017, 245 und vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88, 89).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 203/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Berücksichtigung weiterer Straftaten;

    Die Berücksichtigung weiterer Straftaten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zum Nachteil eines Angeklagten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zulässig; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 Rn. 5; vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 Rn. 8 und vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87 Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 216/18

    Einheitliche Hehlereitat bei Erwerb von aus verschiedenen Vortaten stammenden

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände im Tenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88, und vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 Rn. 6).
  • LG Frankenthal, 29.08.2017 - 3 KLs 5171 Js 2182/16
    Auf die Revision des Angeklagten zu 2. hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.05.2017 (Az: 2 StR 117/17) das Urteil des Landgerichts Xxx vom 16.12.2016 mit den zugehörigen Feststellungen soweit dem Angeklagten zu 2. die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist (a) und im Ausspruch über die Einziehung, auch soweit es den Mitangeklagten zu 1. betrifft (b) auf.
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