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   BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17   

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BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,14010)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - 5 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,14010)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,14010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 239 StGB; § 339 StGB
    Sachlich-rechtlich bedenkenfreie Ablehnung des Vorsatzes fehlerhafter Rechtsanwendung (Beweiswürdigung; Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; irrtümliche Annahme der Zuständigkeit bei der Verbindung mehrerer Verfahren; Saalverhaftung als Machtdemonstration)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Erlass von Haftbefehlen trotz Unzuständigkeit bestätigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeugung: Saalverhaftung nach der "Hüttenstädter Prozessordnung"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftentscheidung nach "Hüttenstädter Prozessordnung" keine Rechtsbeugung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Erlass von Haftbefehlen trotz Unzuständigkeit bestätigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsbeugung trotz Unzuständigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wurde das Urteil, soweit es den Angeklagten M. betraf, durch Urteil des Senats vom 11. April 2013 (5 StR 261/12) wegen Beweiswürdigungsmängeln mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Entscheidung und Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; die gegen den Freispruch des damaligen Mitangeklagten P. gerichteten Revisionen wurden verworfen.

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, je mwN).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, je mwN).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
    Die Kosten- und Auslagenentscheidungen beruhen auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, und vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (LS)).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
    Die Kosten- und Auslagenentscheidungen beruhen auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, und vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (LS)).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
    Dieses Urteil hat der Senat durch Beschluss vom 7. Juli 2010 (5 StR 555/09) auf die Revisionen der Verurteilten aufgrund jeweils durchgreifender Verfahrensrügen mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 mwN).

    Anders verhält es sich aber, soweit die tateinheitliche Straftat nicht gelegentlich der Leitung oder Entscheidung der Rechtssache, sondern gerade durch deren fehlerhafte Entscheidung begangen worden sein soll (etwa Freiheitsberaubung durch rechtsfehlerhafte Anwendung der §§ 112 ff. StPO, vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17; Strafvereitelung im Amt durch rechtsfehlerhafte Haftbefehlsaufhebung bzw. Haftverschonung, vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - 1 A 1116/17
    - so ausdrücklich BGH, Urteil vom 14. Juli 1971- 3 St 73/71 -, juris, Rn. 7; ebenso Kröpil, Wichtige Grundzüge des Strafverfahrens, in: JuS 2015, 213 ff. (214), Brocke, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2018, Vorbem. zu § 141, Rn. 9, und (ausführlich) Kühne/Gössel/Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Ro-senberg, StPO, 27. Aufl. 2016, Einleitung Rn. 46 - mit der Verpflichtung zur Objektivität und Unparteilichkeit (§ 160 Abs. 2 StPO) ausgestaltet, dem im Ermittlungsverfahren die Verfahrensherrschaft zukommt (vgl. §§ 160 Abs. 1 und 2, 152 Abs. 1, 199 ff., 407 Abs. 1, 170 Abs. 2, 153 ff. StPO), vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 -, juris, Rn. 26; ausführlich etwa Kühne/Gössel/ Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, Einleitung Rn. 41, 43, und Kröpil, Wichtige Grundzüge des Strafverfahrens, in: JuS 2015, 213 ff. (214).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt

    Die bloße inzidente Billigung der tatrichterlichen Rechtsauffassung bindet dagegen weder das Tatgericht noch das Revisionsgericht (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52, BGHSt 3, 357, 367 f. und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 40; Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 378; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 Rn. 9 und vom 9. August 2005 - 5 StR 67/05 Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 421/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatvorwürfe des versuchten

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 7 und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 32 mwN).
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