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   BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17   

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https://dejure.org/2017,17519
BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 890 Abs 1 ZPO, § 96 Abs 1 S 3 FamFG, § 1 GewSchG
    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • IWW

    § 1 GewSchG, §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890, 891, 793, 567 ff., 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 890 ZPO, § 4 GewSchG, 890 Abs. 1 ZPO, § 89 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Festsetzung eines angemessenen Ordnungsgelds wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Ahndung der Verstoßes nach Fristende durch Verhängung des Ordnungsgelds

  • rabüro.de

    Verhängung von Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen befristetes Unterlassungsgebot auch nach Fristende möglich

  • rewis.io

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Festsetzung eines angemessenen Ordnungsgelds wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Ahndung der Verstoßes nach Fristende durch Verhängung des Ordnungsgelds

  • datenbank.nwb.de

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel auch nach Ablauf des Kontaktverbots

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ahndung bei Verstoß gegen befristetes Unterlassungsgebot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 836
  • MDR 2017, 788
  • FamRZ 2017, 1329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Dass die angefochtene Entscheidung der Vollstreckung eines Beschlusses dient, der im Wege der einstweiligen Anordnung ergangen ist, steht ihrer Statthaftigkeit nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 6 mwN).

    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32; vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).

  • OLG Schleswig, 17.07.2006 - 13 WF 118/06

    Ordnungsmittelfestsetzung nach bereits verhängter Kriminalstrafe

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Überwiegend wird aber allein der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung als entscheidend für die Vollstreckung nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890 Abs. 1 ZPO angesehen (OLG Karlsruhe NZFam 2015, 771; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 300; Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. GewSchG Einleitung Rn. 9; Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 95 Rn. 16a; so allgemein für die Vollstreckung nach § 890 ZPO auch OLG Düsseldorf InVo 2002, 69; OLG Stuttgart InVo 2001, 382; zum rückwirkenden Wegfall des Vollstreckungstitels vgl. OLG Nürnberg GRUR 1996, 79).

    Dass Verstöße gegen Unterlassungsgebote nach § 4 GewSchG über die Möglichkeiten der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung hinaus mit Strafe bedroht sind, vermag daran nichts zu ändern (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 300 zur Festsetzung von Ordnungsgeld nach Verhängung einer Kriminalstrafe).

  • OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12

    Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Teilweise wird vertreten, dass keine wirksame Grundlage mehr für eine Verhängung von Ordnungsmitteln bestehe, wenn der zugrunde liegende Unterlassungstitel befristet gewesen und die Zuwiderhandlung zwar noch vor Ablauf der Befristung begangen worden, die Befristung aber im Zeitpunkt der Vollstreckung bereits abgelaufen gewesen sei (OLG Celle FamRZ 2013, 1758 f.).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32; vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Überwiegend wird aber allein der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung als entscheidend für die Vollstreckung nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890 Abs. 1 ZPO angesehen (OLG Karlsruhe NZFam 2015, 771; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 300; Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. GewSchG Einleitung Rn. 9; Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 95 Rn. 16a; so allgemein für die Vollstreckung nach § 890 ZPO auch OLG Düsseldorf InVo 2002, 69; OLG Stuttgart InVo 2001, 382; zum rückwirkenden Wegfall des Vollstreckungstitels vgl. OLG Nürnberg GRUR 1996, 79).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • OLG Nürnberg, 20.10.1995 - 3 W 2862/95

    Auswirkungen eines Wegfalls einer Rechtsgrundlage für einen Vollstreckungstitel

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Überwiegend wird aber allein der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung als entscheidend für die Vollstreckung nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890 Abs. 1 ZPO angesehen (OLG Karlsruhe NZFam 2015, 771; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 300; Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. GewSchG Einleitung Rn. 9; Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 95 Rn. 16a; so allgemein für die Vollstreckung nach § 890 ZPO auch OLG Düsseldorf InVo 2002, 69; OLG Stuttgart InVo 2001, 382; zum rückwirkenden Wegfall des Vollstreckungstitels vgl. OLG Nürnberg GRUR 1996, 79).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32; vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 2 W 6/01

    Erzwingung von Handlungen - Ordnungsgeld - Antrag nach Ablauf der Titelfrist -

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    Ferner kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Fall eines befristeten Unterlassungsgebots ein innerhalb der Frist erfolgter Verstoß auch dann sanktioniert werden, wenn die zu vollstreckende Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10, NJW 2011, 3163 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, NJW-RR 2017, 836 [juris Rn. 13] mwN).
  • KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23

    Verhängung eines Ordnungsmittels

    Daneben hat sie aber auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 - GRUR 2007, 618, Rdnr. 11 nach juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 - MDR 2017, 788, Rdnr. 13 nach juris; Gruber, a. a. O., § 890 Rdnr. 1).

    Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ordnungsmittel aufgrund ihres Sanktionscharakters auch dann noch beantragt, festgesetzt und vollstreckt werden können, wenn die zu vollstreckende Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH - XII ZB 62/17 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris).

  • KG, 30.07.2021 - 16 WF 97/21

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen ein

    Der Verstoß gegen das in einem familiengerichtlich gebilligten Vergleich enthaltene Unterlassungsgebot kann auch noch nach Ablauf der im Titel festgesetzten Befristung durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist begangen worden ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 u. a., FamRZ 2017, 1329).(Rn.10).

    a) Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge kann der vom Antragsteller behauptete Verstoß gegen das in dem familiengerichtlich gebilligten Vergleich vom x. x 20x enthaltene Unterlassungsgebot auch nach Ablauf der dort festgelegten Sechs-Monats-Frist durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn es innerhalb der Verbotsfrist zu einem Verstoß gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, FamRZ 2017, 1329 [bei juris LS und Rz. 13]).

  • KG, 29.07.2021 - 16 WF 97/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ordnungsgeldantrages

    Der Verstoß gegen das in einem familiengerichtlich gebilligten Vergleich enthaltene Unterlassungsgebot kann auch noch nach Ablauf der im Titel festgesetzten Befristung durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist begangen worden ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, u. a. FamRZ 2017, 1329).

    a) Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge kann der vom Antragsteller behauptete Verstoß gegen das in dem familiengerichtlich gebilligten Vergleich vom x. x 20x enthaltene Unterlassungsgebot auch nach Ablauf der dort festgelegten Sechs-Monats-Frist durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn es innerhalb der Verbotsfrist zu einem Verstoß gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, FamRZ 2017, 1329 [bei juris LS und Rz. 13]).

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22

    Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur

    Im Übrigen ist eine Vollstreckung durch Verhängung von Ordnungsmitteln auch noch zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem der zugrundeliegende, die Verpflichtung enthaltene Titel - sei es durch Zeitablauf, sei es durch spätere Abänderung - außer Vollzug getreten ist (vgl. BGH - Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 - FamRZ 2017, 1329 = juris; Zöller 34 -Feskorn, FamFG § 98 Rz 1 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2021 - 26 W 5/21

    Ordnungsgeld gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung

    Insoweit gilt für ein Ordnungsgeld gegen ein Sachverständigen nichts anderes als für ein Ordnungsmittel gegen eine Partei nach § 890 ZPO oder § 89 FamFG, das auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden kann, wenn die zu vollstreckende Handlung, Duldung oder Unterlassung - etwa wegen Zeitablaufs - nicht mehr vorgenommen werden kann (s. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 -, NZFam 2017, 612, 613; Braun, in: Kroiß/Siede (Hrsg.), FamFG, 2. Aufl. 2018, § 89, Rdnr. 12).
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