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   BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64   

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https://dejure.org/1966,14770
BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Wenn beispielsweise ein Vorkaufsberech tigter sich vertraglich verpflichtet hat, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen, aber gleich wohl das Vorkaufsrecht ausübt und damit einer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandelt, stellt die Geltendmachung der Käuferrechte ( §§ 505 Abs. 2, 433 BGB) eine von Amts wegen zu beachtende unzu- »V i'J lässige Rechtsausubung dar (BGHZ 37, 147, 152)» Abgo.
  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Ein solcher Verzicht fällt zwar nicht unter § 397 BGB, da diese Vorschrift eine bereits entstandene Forderung voraussetzt" Er hat aber zur Folge, daß die sonst beim wirksamen Kaufabschluß ein tretende Befugnis zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entsteht (RG DR 1944, 31 Nr, 13 sowie BGH Urteil vom 27o September 1956, II ZR 68/55, BB 1956, 1086 und Urteil des Senats vom 14, November 1956, V ZR 178/54 WM 1957? 554).Auch eine einseitige Zusage des Vor-' kaufsberechtigten gegenüber dem Dritten, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, ist nicht ohne weiteres bedeutungslos.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Ein solcher Verzicht fällt zwar nicht unter § 397 BGB, da diese Vorschrift eine bereits entstandene Forderung voraussetzt" Er hat aber zur Folge, daß die sonst beim wirksamen Kaufabschluß ein tretende Befugnis zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entsteht (RG DR 1944, 31 Nr, 13 sowie BGH Urteil vom 27o September 1956, II ZR 68/55, BB 1956, 1086 und Urteil des Senats vom 14, November 1956, V ZR 178/54 WM 1957? 554).Auch eine einseitige Zusage des Vor-' kaufsberechtigten gegenüber dem Dritten, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, ist nicht ohne weiteres bedeutungslos.
  • BGH, 01.02.1961 - VIII ZR 43/60
    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung zwischen den Vorkaüfsberechtigten und dem Verpflichteten, und zwar eines Erlaßver trage'6 ( § 397 BGB), der auch form los abgeschlossen werden kann (RG JW 1912, 853; BGH Urteil vom 1. Februar 1961, VIII ZR 43/60, LM BGB § 504 Nr, 7), Ähnliches gilt, soweit es sich um das Verhältnis zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Dritten handelt.
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    (4) Unter welchen Voraussetzungen der Käufer berechtigt ist, dem Vorkaufsberechtigten gegenüber die Einrede geltend zu machen, die seinem Verkäufer als Vorkaufsverpflichtetem nach § 467 Satz 2 BGB gegenüber der auf einen Teil des vereinbarten Kaufgegenstands beschränkten Ausübung seiner Vorkaufsrechte zustehen, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. grundsätzlich Senat, Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98

    Erlöschen einer Auflassungsvormerkung nach Nichteintritt einer

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurt. v. 10. Juli 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdn. 37 m. zahlr. Nachw.), namentlich auch der Einwand, daß der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

    Es ist formfrei möglich, an sein Zustandekommen sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Senat, Urt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM § 1098 BGB Nr. 2; Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895; BGHZ 60, 275, 291; Urt. v. 9. Februar 1990, V ZR 279/88, NJW 1990, 1473; 1474).

    Sollte sich das Berufungsgericht bei der erforderlich werdenden erneuten Verhandlung und Entscheidung (§ 565 Abs. 1 ZPO) vom Zustandekommen eines Erlaßvertrages zwischen den Parteien nicht überzeugen können, kann das Klagebegehren auch an Treu und Glauben (§ 242 BGB) scheitern, wenn die Kläger eine auf die Anfrage des Maklers abgegebene tatsächliche Zusage, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht eingehalten haben (Senat, Urt. v. 10. Juni 1966, aaO; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 504 Rdn. 27).

  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

    Nicht zu beanstanden ist zwar die Auslegung des Berufungsgerichts, die Erklärung der Klägerin vom 13. Dezember 1979 habe ein Angebot enthalten, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten (was durch formlosen Erlaßvertrag möglich gewesen wäre: Senatsurt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM BGB § 1098 Nr. 2 = WM 1957, 554, 555 und v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895).

    Dies kann auch im Verhältnis des Vorkaufsberechtigten zum Drittkäufer gelten, obwohl dieser zunächst nur zum Vorkaufsverpflichteten in rechtlichen Beziehungen steht (vgl. Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895 zur einseitigen Zusage gegenüber dem Dritten, vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen).

  • LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00

    Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurteil vom 10.7.1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdnr. 37 m.z.N.), namentlich auch der Einwand, dass der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
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