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   BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69   

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https://dejure.org/1969,3131
BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69 (https://dejure.org/1969,3131)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1969 - 1 StR 193/69 (https://dejure.org/1969,3131)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 (https://dejure.org/1969,3131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfend wirkendes Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69
    Wenn das Urteil hierbei zu Lasten des Angeklagten anführt, er habe versucht, das betroffene Kind, das er eingeschüchtert hatte und das sich vor ihm fürchtete, durch massiven Zuruf in der Hauptverhandlung zum Schweigen zu bringen (UA S. 12), so ist daraus keine Mißachtung des Grundsatzes zu entnehmen, daß das Prozeßverhalten des Angeklagten nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; BGH NJW 1955, 1158).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn der Angeklagte sich in einer für die Verteidigung nicht erforderlichen Weise gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen wendet (BGH Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 689/59 im Anschluß an BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn der Angeklagte sich in einer für die Verteidigung nicht erforderlichen Weise gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen wendet (BGH Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 689/59 im Anschluß an BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55).
  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 689/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn der Angeklagte sich in einer für die Verteidigung nicht erforderlichen Weise gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen wendet (BGH Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 689/59 im Anschluß an BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55).
  • BGH, 23.07.1968 - 1 StR 210/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit Kindern -

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69
    Darauf konnte aber verzichtet werden, weil das Landgericht den Zeitraum, innerhalb dessen die Unzuchtstaten begangen wurden, ausreichend festgelegt hat ("in der Zeit von 1966 bis Ende Oktober 1967" - UA S. 5), sodaß keine Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils möglich sind, und weil ferner nach Sachlage auszuschließen ist, daß eine genauere Feststellung der - nach ihrer Schwere klar bezeichneten und abgestuften - Einzelvorgänge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. BGH Urteil vom 23. Juli 1968 - 1 StR 210/68).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Das Landgericht hat nicht ausreichend dargelegt, mit seiner den Zeugen M. belastenden Einlassung sei der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen, was als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung zu werten sei (vgl. dazu BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem

    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
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