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   BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80   

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https://dejure.org/1980,12474
BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80 (https://dejure.org/1980,12474)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - 1 StR 199/80 (https://dejure.org/1980,12474)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 1 StR 199/80 (https://dejure.org/1980,12474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderugen an Zulässigkeit der Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls in Hauptverhandlung - Anforderungen an Gericht zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Zeugen - Voraussetzungen zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Angeklagten - Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80
    Das sind Taten, die nach ihrer objektiv schädlichen Wirkung oder Gefährlichkeit geeignet sind, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören (BGHSt 24, 153, 155 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162, 164 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71]; Lackner, StGB 12. Aufl. § 66 Anm. 5 a, bb; LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 107, 108).

    Das kann auch bei Straftaten, die dem Bereich der mittleren Kriminalität angehören, durchaus der Fall sein, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen (BGHSt 24, 153, 154) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].

  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80
    Wendet man diese Maßstäbe bei der Prüfung der Frage an, ob von der Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB Gebrauch gemacht werden soll - eine Anordnung nach § 66 Abs. 1 StGB scheidet nach den Darlegungen im Urteil und in der Revisionsbegründung aus, weil ihre formellen Voraussetzungen nicht vorliegen - dann kommt als Symptomtat (vgl. BGHSt 21, 263, 264 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; Lackner a.a.O. Anm. 5 b) nicht nur die schwere Körperverletzung in Betracht, die Gegenstand des Verfahrens ist, falls der Angeklagte ihretwegen zur Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wird (vgl. § 66 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80
    Das sind Taten, die nach ihrer objektiv schädlichen Wirkung oder Gefährlichkeit geeignet sind, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören (BGHSt 24, 153, 155 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162, 164 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71]; Lackner, StGB 12. Aufl. § 66 Anm. 5 a, bb; LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 107, 108).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80
    Bei Verbrechen im Sinne von § 12 Abs. 1 StGB wird die Erheblichkeit in der Regel zu bejahen sein (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urt. vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79; LK 10. Aufl. a.a.O. Rdn. 105).
  • RG, 23.09.1919 - IV 257/19

    Welche Stellung hat das Revisionsgericht bei der Beurteilung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80
    Der Aufenthalt eines Zeugen ist nicht zu ermitteln, wenn vergeblich nach ihm gesucht worden ist und weitere Ermittlungen keinen Erfolg versprechen (RGSt 54, 22, 23; RG JW 1931, 220 Nr. 26; BGH JR 1969, 266 mit Anm. von Peters; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 312).
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
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