Rechtsprechung
BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechtsfahrgebotes als Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall - Schadenersatz für die durch den Unfall eingetretene Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an die Geschwindigkeit eines langsamfahrenden Fahrzeuges - Anforderungen an das Vorliegen eines ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17; StVO § 8
Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 849
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn …
Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776). - BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776). - BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79
Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls
Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Das widerspräche den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 -, demnächst abgedruckt in VersR 1980. - BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Es kommt demnach darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen "vernünftig" weit rechts fährt (vgl. zum jetzigen Rechtszustand nach § 2 StVO, der sich insoweit gegenüber dem früheren Ergebnis nicht geändert hat, das Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528 m.w.Nachw.).
- LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen …
Es kommt darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen vernünftig weit rechts fährt, wobei ein gewisser Sicherheitsabstand zur Fahrbahnbegrenzung eingehalten werden darf (BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850] m.w.N.).Im Übrigen besteht keine Verpflichtung stets am äußersten rechten Rand zu fahren, um - wie hier - aus oben genannten Gründen riskante Überholmanöver durch sog. Kolonnenspringer zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).
c) Zu Recht hat das Amtsgericht die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter die aufgrund des als grob fahrlässig zu beurteilenden Verstoßes des Klägers gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs zurücktreten lassen, sodass das Urteil des Amtsgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).
- OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße
Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849).