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   BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79   

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https://dejure.org/1980,2579
BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechtsfahrgebotes als Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall - Schadenersatz für die durch den Unfall eingetretene Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an die Geschwindigkeit eines langsamfahrenden Fahrzeuges - Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8; StVG § 7; StVG § 17; BGB § 823; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776).
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79

    Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das widerspräche den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 -, demnächst abgedruckt in VersR 1980.
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Es kommt demnach darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen "vernünftig" weit rechts fährt (vgl. zum jetzigen Rechtszustand nach § 2 StVO, der sich insoweit gegenüber dem früheren Ergebnis nicht geändert hat, das Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528 m.w.Nachw.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23

    Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen

    Es kommt darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen vernünftig weit rechts fährt, wobei ein gewisser Sicherheitsabstand zur Fahrbahnbegrenzung eingehalten werden darf (BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850] m.w.N.).

    Im Übrigen besteht keine Verpflichtung stets am äußersten rechten Rand zu fahren, um - wie hier - aus oben genannten Gründen riskante Überholmanöver durch sog. Kolonnenspringer zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

    c) Zu Recht hat das Amtsgericht die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter die aufgrund des als grob fahrlässig zu beurteilenden Verstoßes des Klägers gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs zurücktreten lassen, sodass das Urteil des Amtsgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

  • OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03

    Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

    Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849).
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