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BGH, 10.06.1987 - 2 StR 217/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Begehung von Hehlerei an eigenen Sachen - Abgrenzung von als Hehlerei zu wertender Tathandlung von straflosem Tun durch das Erfordernis des Handelns des Täters in Bereicherungsabsicht - Vorliegen von Hehlerei bei Aufkunf einer Sache zwecks Rückgabe an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53
Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 217/87
Eine Abgrenzung der - objektiv - als Hehlerei zu wertenden Tathandlung von straflosem Tun bringt insoweit auch - obwohl an sich subjektives Tatbestandselement - das in § 259 StGB vorausgesetzte Erfordernis, daß der Täter in Bereicherungsabsicht handelt (vgl. Ruß a.a.O. RdNr. 35 unter Hinweis auf BGHSt 5, 47, 51).