Rechtsprechung
BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt - Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze unter Verwendung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax an den falschen Adressaten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Falsche Telefaxnummer
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1361
- FamRZ 1999, 21
- VersR 1999, 543
- VersR 1999, 643
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362).Bei ordnungsgemäßer Büroorganisation (vgl. dazu auch den bereits genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO), zu der hier vom Beklagten nichts vorgetragen worden ist, hätte sowohl wegen der in dem Büro vorhandenen Kenntnis als auch aufgrund der beiden gerichtlichen Mitteilungen vom 16. und 20. Juli 1998, die jeweils die richtige Telefaxnummer des Oberlandesgerichts auswiesen, die auf der Akte notierte Nummer geändert werden müssen.
Hierzu hätte nach Lage der Dinge schon deshalb Anlaß bestanden, weil Telefaxnummern gelegentlich Veränderungen unterliegen (vgl. auch den mehrfach genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO).
- BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04
Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per …
Anerkanntermaßen darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1992 - XII ZB 92/91 - NJW 1992, 2488, 2489; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 76/81 - NJW 1982, 2670; vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 -VersR 1999, 643). - BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung …
In diesem Punkt weicht der hier zu entscheidende Sachverhalt wesentlich von den Fällen ab, welche die Rechtsbeschwerde in Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - VersR 1994, 1448 ff. und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - VersR 1999, 643 f.).
- OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Notfrist der sofortigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.03.2004 - IX ZR 20/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung an den falschen …
Persönlich verantwortlich für die Verwendung der richtigen Telefaxnummer des Gerichts ist der Rechtsanwalt grundsätzlich erst dann, wenn er diese Adressatenangabe selbst in den Schriftsatz aufgenommen hat; denn dann muß die Aushändigung des Schriftsatzes an das Büropersonal in der Regel als Weisung verstanden werden, gerade diese Telefaxnummer bei der Übermittlung auch zu benutzen (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98, BGHR ZPO § 233 Telefax 1). - VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11
Immissionsschutzrecht
29 Vor diesem Hintergrund trifft es zwar zu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsanwalt seine Verpflichtung, für eine genaue Ausgangskontrolle zu sorgen, bei Einsatz eines Telefaxgerätes nur dann erfüllt, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich bei der Übermittlung eines Schriftsatzes einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach der Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - BGHR ZPO § 233 Telefax 1 m. w. N.). - BGH, 30.10.2002 - XII ZB 18/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Eingabe einer falschen …
Zu Unrecht beruft sich der Kläger darauf, daß der Senat in einem Beschluß vom 10. Juni 1998 (XII ZB 47/98 = FamRZ 1999, 21) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt habe, obwohl auch in dem damals entschiedenen Fall ein per Telefax übermittelter Schriftsatz nicht rechtzeitig eingegangen sei, weil die Telefaxnummer des Gerichts versehentlich falsch eingegeben worden sei. - BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer …
Allerdings trifft es zu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsanwalt seine Verpflichtung, für eine genaue Ausgangskontrolle zu sorgen, bei Einsatz eines Telefaxgerätes nur dann erfüllt, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich bei der Übermittlung eines Schriftsatzes einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach der Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - BGHR ZPO § 233 Telefax 1 m.w.N.). - BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98
Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers
Mit der Übermittlung der Beschwerdeschrift per Telefax am 14.12.1998 wurde die Frist des § 22 Abs. 1 FGG gewahrt (BGH FamRZ 1999, 21;… Bassenge/Herbst § 21 FGG Rn. 4). - BGH, 03.02.2005 - IX ZB 49/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Angabe der …
Der Rechtsanwalt ist für die Verwendung der richtigen Telefaxnummer des Gerichts persönlich verantwortlich, wenn er diese Adressatenangabe selbst in den Schriftsatz aufgenommen hat; denn dann muß die Aushändigung des Schriftsatzes an das Büropersonal in der Regel als Weisung verstanden werden, gerade diese Telefaxnummer bei der Übermittlung auch zu benutzen (…vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 2004 - IX ZR 20/03, BGHReport 2004, 978, 979; v. 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98, NJW-RR 1998, 1361, 1362). - OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 A 119/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung veralteter Telefaxnummer …
- OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
Stellenverlagerung von einem numerus-clausus-Fach zu einem …
- BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 3/02 B
Fristversäumung durch Anwaltsverschulden im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 8 B 785/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist in …
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 118/07 B
- VG Berlin, 23.08.2011 - 21 K 21.11
Fristversäumnis wegen verspäteter Einreichung der Klageschrift; Übermittlung …