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   BGH, 10.06.2003 - X ZR 86/01   

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https://dejure.org/2003,5385
BGH, 10.06.2003 - X ZR 86/01 (https://dejure.org/2003,5385)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2003 - X ZR 86/01 (https://dejure.org/2003,5385)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - X ZR 86/01 (https://dejure.org/2003,5385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung; Entfallen der Vergütungspflicht soweit eine kostenlose Nachbesserung geschuldet ist; Erlöschen des Mängelbeseitigungsanspruchs mit Ablauf der Nachfrist ; Umfang einer Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ; Ausdrückliches ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablauf der Nachbesserungsfrist in § 634 Abs. 1 BGB a.F.: Schadensminderungspflicht! (IBR 2003, 600)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04

    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer

    Diese Bereitstellung ist dann aber, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, eine schon durch den ursprünglichen Umrüstungsvertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (vgl. Sen.Urt. v. 10.06.2003 - X ZR 86/01, IBR 2003, 600).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Für ein Nachbesserungsverlangen kann etwa das tatsächliche Bestehen von Gewährleistungsansprüchen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2003 - X ZR 86/01, BGHReport 2003, 1254; Kammer aaO) oder ein Tätigwerden im Rahmen einer Garantievereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1982 - VII ZR 193/81, WM 1982, 1053; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 152 f.; Kammer aaO) sprechen.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Die Parteien können jedoch Mangelbeseitigungsansprüche, die durch fruchtlosen Fristablauf erloschen sind, durch eine Vereinbarung wieder neu begründen (BGH BGHReport 2003, 1254; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 15).
  • LG Tübingen, 24.08.2018 - 3 O 98/17

    Architekten- und Bauunternehmerhaftung: Auswirkungen einer Verletzung der Pflicht

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß ein Unternehmer im Wege des Nachtrags keine Vergütung für Leistungen verlangen kann, die er im Rahmen der Nachbesserung unentgeltlich erbringen müßte (BGH, Urteil vom 10. Juni 2003 - X ZR 86/01 - IBR 2003, 600; Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 - BauR 2005, 1317).
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