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   BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08   

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https://dejure.org/2008,4949
BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08 (https://dejure.org/2008,4949)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2008 - 5 StR 143/08 (https://dejure.org/2008,4949)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 (https://dejure.org/2008,4949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 72 StPO ; § 244 Abs. 2 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Erörterungsmangel bei Stützung des Tatvorwurfs auf eine wesentliche Belastungszeugin und Einstellung wegen einiger Tatvorwürfe der Zeugin; Hinzuziehung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtmitteilung der Gründe für die Einstellung einiger der angeklagten Taten als Erörterungsmangel bei Verurteilung wegen anderer Taten auf Grundlage derselben Zeugenaussage

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Einstellung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 581
  • StV 2008, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08
    Die Revision weist zutreffend darauf hin, dass in einem Fall, in dem der Anklagevorwurf allein auf der Aussage einer Belastungszeugin aufbaut, wegen einiger dieser Taten das Verfahren aber nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird, den Gründen für die Einstellung Beweisbedeutung für die allein entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin zukommen kann; wird der Grund nicht mitgeteilt, liegt hierin ein Erörterungsmangel (BGHSt 44, 153, 160; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; BGH NStZ 2003, 164).

    Diese gewichtigen Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH NStZ 2000, 496).

  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08
    Die Revision weist zutreffend darauf hin, dass in einem Fall, in dem der Anklagevorwurf allein auf der Aussage einer Belastungszeugin aufbaut, wegen einiger dieser Taten das Verfahren aber nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird, den Gründen für die Einstellung Beweisbedeutung für die allein entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin zukommen kann; wird der Grund nicht mitgeteilt, liegt hierin ein Erörterungsmangel (BGHSt 44, 153, 160; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; BGH NStZ 2003, 164).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08
    Die Revision weist zutreffend darauf hin, dass in einem Fall, in dem der Anklagevorwurf allein auf der Aussage einer Belastungszeugin aufbaut, wegen einiger dieser Taten das Verfahren aber nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird, den Gründen für die Einstellung Beweisbedeutung für die allein entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin zukommen kann; wird der Grund nicht mitgeteilt, liegt hierin ein Erörterungsmangel (BGHSt 44, 153, 160; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; BGH NStZ 2003, 164).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 181/00

    Glaubwürdigkeit einer Zeugin; Vergewaltigung; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08
    Diese gewichtigen Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH NStZ 2000, 496).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

    Verhält es sich so und besteht die Möglichkeit, dass Umstände der ausgeschiedenen Straftaten Einfluss auf die Überzeugungsbildung in den abgeurteilten Fällen haben können, muss sich das Gericht gedrängt sehen, hierauf im Urteil näher einzugehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 - (= StV 2008, 449)).
  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 207/12

    Geldstrafe (Bestimmung der Tagessätze); Teileinstellung des Verfahrens

    In einem solchen Fall kann ein Erörterungsmangel vorliegen, wenn der Grund für die Einstellung nicht mitgeteilt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581).
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