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   BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08   

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https://dejure.org/2008,4518
BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08 (https://dejure.org/2008,4518)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2008 - 5 StR 180/08 (https://dejure.org/2008,4518)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08 (https://dejure.org/2008,4518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB; § 46 StGB; § 56 Abs. 2 StGB
    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung; Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Obhutsverhältnisses i. S. d. § 174 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Leitung des Turntrainings von Kindern unter Anwesenheit ihrer Eltern

  • Judicialis

    StGB § 54; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 174 Abs. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2 § 174 Abs. 1
    Obhutsverhältnis eines Sporttrainers; Vorliegen besonderer Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Voraussetzung für ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 Abs. 1 StGB ist, dass ein Verhältnis besteht, kraft dessen einer Person das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1 und 2; Fischer, StGB 55. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Dabei ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349), auch die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder möglich noch nötig (BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 und 5 StR 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim minder schweren Fall;

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 und 5 StR 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
  • BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92

    Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Rechtsfehlerhaft ist dies nicht, nicht zuletzt auch im Blick darauf, dass keine Einzelstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden ist (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 1, 2).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 147/90

    Anforderungen an die Darlegung und Abwägung der Umstände die zu einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
    Rechtsfehlerhaft ist dies nicht, nicht zuletzt auch im Blick darauf, dass keine Einzelstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden ist (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 1, 2).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94

    Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver -

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92

    Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung

  • BGH, 26.06.2003 - 4 StR 159/03

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Beendigung des Obhutsverhältnisses;

  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 200/96

    Revision - Strafzumessung

  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer

    Ob ein solches Verhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist regelmäßig nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 11).
  • OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem

    Dem Täter muss das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne einer Unter- und Überordnung zu überwachen und zu leiten (BGH v. 21.04.1995 - 3 StR 526/94 - juris Rn. 5 - BGHSt 41, 137; BGH v. 10.6. 2008 - 5 StR 180/08 - juris Rn. 5 - NStZ-RR 2008, 307).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Dies gilt auch für die Gewichtung des Zeitablaufs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08, NStZ-RR 2008, 307).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Weiter gehende Betreuungsaufgaben im Sinne einer Erziehungsleistung werden von ihnen weder erwartet noch tatsächlich geleistet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08, NStZ-RR 2008, 307; zur Zugehörigkeit zu einer Schule auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, Rn. 13 mwN).
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