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   BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08   

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https://dejure.org/2008,4899
BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08 (https://dejure.org/2008,4899)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2008 - X ZB 3/08 (https://dejure.org/2008,4899)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - X ZB 3/08 (https://dejure.org/2008,4899)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Gebrauchsmusteranmeldung bei Inanspruchnahme eines der dem Gebrauchsmuster nicht zukommenden Anmeldetages; Inanspruchnahme des für die Patentanmeldung maßgebenden Anmeldetages für eine Gebrauchsmusteranmeldung durch den durch widerrechtliche Entnahme ...

  • Judicialis

    GebrMG § 4a Abs. 2; ; GebrMG § 5 Abs. 1; ; GebrMG § 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 4a Abs. 2 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1
    "Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II"; Zurückweisung der Anmeldung eines Gebrauchsmusters wegen Inanspruchnahme eines nichtzukommenden Anmeldetages

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 4a Abs. 2 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1
    "Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II"; Zurückweisung der Anmeldung eines Gebrauchsmusters wegen Inanspruchnahme eines nichtzukommenden Anmeldetages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Zurückweisung der Gebrauchsmusteranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 692
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1967 - Ia ZB 19/65
    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Die (deklaratorische, vgl. Sen.Beschl. v. 27.6.1967 - Ia ZB 19/65, BlPMZ 1968, 167, 171 - UHF-Empfänger III) Kostenentscheidung beruht auf § 18 Abs. 4 GebrMG i.V.m. § 109 PatG.
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Der Widerrufsbeschluss des Bundespatentgerichts ist durch Zurückweisung einer gegen ihn gerichteten Rechtsbeschwerde durch den beschließenden Senat (Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge) rechtskräftig geworden; eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.2.2008 - 1 BvR 2702/07).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96

    "Drahtbiegemaschine"; Inanspruchnahme der Priorität der früheren Anmeldung durch

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Der Rechtsbeschwerdeführer ist vielmehr darauf verwiesen, seine Rechte etwa durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu verfolgen, die auch bei widerrechtlicher Entnahme gegeben sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 29.4.1997 - X ZB 19/96, GRUR 1997, 890, 891 f. - Drahtbiegemaschine; OLG Frankfurt GRUR 1987, 886; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 8 PatG Rdn. 26; Mes, PatG GebrMG, 2. Aufl. 2005, § 8 PatG Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1986 - 6 U 95/85

    Recht an Erfindung; Geschütztes sonstiges Recht

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Der Rechtsbeschwerdeführer ist vielmehr darauf verwiesen, seine Rechte etwa durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu verfolgen, die auch bei widerrechtlicher Entnahme gegeben sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 29.4.1997 - X ZB 19/96, GRUR 1997, 890, 891 f. - Drahtbiegemaschine; OLG Frankfurt GRUR 1987, 886; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 8 PatG Rdn. 26; Mes, PatG GebrMG, 2. Aufl. 2005, § 8 PatG Rdn. 6).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Nichtzulassung

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Der Widerrufsbeschluss des Bundespatentgerichts ist durch Zurückweisung einer gegen ihn gerichteten Rechtsbeschwerde durch den beschließenden Senat (Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge) rechtskräftig geworden; eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.2.2008 - 1 BvR 2702/07).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZB 23/01

    Zu einer Gebrauchsmusteranmeldung in Plattdeutsch

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Anders als in dem vom Senat in BGHZ 153, 1 - Läägeünnerloage entschiedenen Fall ist vorliegend nicht nur die Art und Weise der Eintragung in das Gebrauchsmusterregister berührt, sondern die Zuerkennung eines bestimmten Anmeldetags hat weit reichende sachliche Auswirkungen, insbesondere auf den zu berücksichtigenden Stand der Technik.
  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 11/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08
    Dass die Zurückweisung der Gebrauchsmusteranmeldung die notwendige Folge der Beanspruchung eines der Anmeldung nicht zukommenden Anmeldetags ist, entspricht zudem der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zur früheren Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung (BPatGE 18, 173, 183) und der im Schrifttum einhellig vertretenen Meinung (Bühring, aaO, § 4a Rdn. 38; Loth, aaO, § 4a Rdn. 16; vgl. Benkard/Goebel, aaO, § 4a GebrMG Rdn. 15; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 5 GebrMG Rdn. 22) wie auch der Rechtslage im Patentrecht (vgl. Sen.Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 11/70, GRUR 1971, 565, 567 - Funkpeiler).
  • BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08

    Doxorubicin-Sulfat

    III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 16a Abs. 2 PatG i.V. mit § 109 PatG (Sen.Beschl. v. 10.06.2008 - X ZB 3/08, GRUR 2008, 692 f. - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II).
  • BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08

    Voraussetzungen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein

    III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 16 a Abs. 2 PatG i.V. mit § 109 PatG (Sen. Beschl. v. 10.06.2008 - X ZB 3/08, GRUR 2008, 692 f. - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 40/15

    Verletzung des Klagepatentanspruchs bzgl. eines Lithiumsilicatrohlings und dessen

    In der Entscheidung Spritzgusswerkzeuge II sah der BGH in dem Umstand, dass der Anmelder des Stammpatents und des abgezweigten Schutzrechts (Gebrauchsmuster) nicht identisch waren, einen Unwirksamkeitsgrund für die Erklärung , dass der Anmeldetag des Stammpatents in Anspruch genommen werde (BGH, GRUR 2008, 692 - Spritzgusswerkzeuge II).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2010 - 2 U 24/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für Tintenpatronen mit zwei

    Relevant ist eine solche Abzweigungserklärung nur dann, wenn zwischen dem Patentanmelder (oder dessen Rechtsnachfolger) und dem Gebrauchsmusteranmelder Personenidentität besteht (BGH, GRUR 2008, 692 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 41/15

    Lithiumsilicatrohling (1)

    In der Entscheidung Spritzgusswerkzeuge II sah der BGH in dem Umstand, dass der Anmelder des Stammpatents und des abgezweigten Schutzrechts (Gebrauchsmuster) nicht identisch waren, einen Unwirksamkeitsgrund für die Erklärung, dass der Anmeldetag des Stammpatents in Anspruch genommen werde (BGH, GRUR 2008, 692 - Spritzgusswerkzeuge II).
  • BPatG, 29.05.2018 - 10 W (pat) 42/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Öffnungs-/Aufsperrwerkzeug zum Abbrechen oder

    Dies führt dazu, dass - wie im vorliegenden Fall - die Patentanmeldung insgesamt zurückgewiesen werden muss (vgl. BGH GRUR 1971, 565, 567 - "Funkpeiler"; GRUR 2008, 692, 693 - "Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II").
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