Rechtsprechung
BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06 |
Volltextveröffentlichungen (22)
- lexetius.com
Nutzung von Musik für Werbezwecke
UrhG § 31 Abs. 5
- MIR - Medien Internet und Recht
Nutzung von Musik für Werbezwecke - Die GEMA ist aufgrund der Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen. Zur - vertraglichen - ...
- damm-legal.de
§ 31 Abs. 5 UrhG
GEMA hat nicht bei jeder Musiknutzung Anspruch auf Beteiligung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Nutzung von Musik für Werbezwecke
- Telemedicus
Nutzung von Musik für Werbezwecke
- Telemedicus
Nutzung von Musik für Werbezwecke
- IWW
- aufrecht.de
Musiknutzung für Werbezwecke
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken durch die GEMA; Verwendungsrechte der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA); ...
- kanzlei.biz
Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke
- debier datenbank
Nutzung von Musik für Werbezwecke
§ 31 Abs. 5 UrhG
- info-it-recht.de
- Judicialis
UrhG § 31 Abs. 5
- ra.de
- kanzlei.biz
Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 31 Abs. 5
Zulässigkeit der Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken durch die GEMA; Verwendungsrechte der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA); ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung von Musik für Werbezwecke
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- heise.de (Pressebericht)
GEMA beklagt BGH-Urteil zu Musik in Werbespots
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Musik für Werbezwecke - aber bitte ohne GEMA
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
GEMA hat keine Befugnisse bei Werbemusik
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
GEMA nicht für Werbenutzung von Musikwerken zuständig
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Keine GEMA-Gebühren bei der Verwendung von Musik für Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine GEMA-Wahrnehmung von Nutzungsrechten für die Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken
- winheller.com
, S. 2 (Kurzinformation)
BGH entzieht Musik in Werbespots dem Zugriff der GEMA
- anwalt24.de (Kurzinformation)
GEMA hat keine Rechte bei Werbenutzung von Musikwerken
- anwalt24.de (Kurzinformation)
GEMA nicht bei Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken zuständig
- anwalt.de (Kurzinformation)
GEMA nicht bei Verwendung von Musikwerken für Werbung zuständig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wahrnehmungskompetenz der GEMA
Besprechungen u.ä.
- sueddeutsche.de (Entscheidungsanmerkung)
BGH-Urteil könnte Gema in Bedrängnis bringen
Sonstiges (2)
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.03.2010)
Außerordentliche Mitgliederversammlung der GEMA beschließt Änderung des Berechtigungsvertrages // Neufassung regelt den Umfang der Übertragung von Werberechten
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
GEMA nimmt Stellung zur BGH-Entscheidung »Nutzung von Musik für Werbezwecke«
Verfahrensgang
- LG München - 21 O 12356/05
- LG München I, 03.05.2006 - 21 O 12356/05
- OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
- BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 620
- MDR 2010, 96
- GRUR 2010, 62
- MMR 2010, 106
- MIR 2009, Dok. 243
- K&R 2010, 43
- ZUM 2010, 174
- afp 2010, 49
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Unter Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 5 UrhG ist jede übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Verwendungsform eines Werks zu verstehen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 [juris Rn. 18] = WRP 2010, 120 - Nutzung von Musik für Werbezwecke).Die Verpflichtung des Vertragspartners, vor einer Lizenzierung und Nutzung der Tonaufnahmen zu Synchronisationszwecken die Einwilligung des Klägers einzuholen, kann auch dahin ausgelegt werden, dass eine solche Nutzung nicht von der Rechtseinräumung erfasst und Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sein sollte (vgl. BGH, GRUR 2010, 62 [juris Rn. 22] - Nutzung von Musik für Werbezwecke).
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …
Eine eigenständige Nutzungsart kann im Hinblick auf den Gebrauchszweck vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 Rn. 18 = WRP 2010, 62 - Nutzung von Musik für Werbezwecke;… J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 31 UrhG Rn. 64). - BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11
Internet-Videorecorder II
bb) Die Revision macht weiter vergeblich geltend, der vom Berufungsgericht angeführte Übertragungszweckgedanke sei nicht anwendbar, weil es im Streitfall - anders als in den vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidungen "Mambo No. 5" (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 = WRP 2009, 1008) und "Nutzung von Musik für Werbezwecke" (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 = WRP 2010, 120) - nicht um das Urheberrecht und das enge geistige Band zwischen Werk und Urheber, sondern um ein Leistungsschutzrecht, nämlich das Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens und die organisatorisch-wirtschaftliche Leistung der Veranstaltung oder Durchführung von Funksendungen gehe.Das Berufungsgericht ist im Übrigen zutreffend davon ausgegangen, dass der Übertragungszweckgedanke auch für die Auslegung von Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften gilt (BGH, GRUR 2010, 62 Rn. 16 - Nutzung von Musik für Werbezwecke).
- BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11
Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des …
bb) Die Revision macht weiter vergeblich geltend, der vom Berufungsgericht angeführte Übertragungszweckgedanke sei nicht anwendbar, weil es im Streitfall - anders als in den vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidungen "Mambo No. 5" (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 = WRP 2009, 1008) und "Nutzung von Musik für Werbezwecke" (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 = WRP 2010, 120) - nicht um das Urheberrecht und das enge geistige Band zwischen Werk und Urheber, sondern um ein Leistungsschutzrecht, nämlich das Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens und die organisatorisch-wirtschaftliche Leistung der Veranstaltung oder Durchführung von Funksendungen gehe.Das Berufungsgericht ist im Übrigen zutreffend davon ausgegangen, dass der Übertragungszweckgedanke auch für die Auslegung von Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften gilt (BGH, GRUR 2010, 62 Rn. 16 - Nutzung von Musik für Werbezwecke).
- OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen
Der Zweckübertragungsgedanke (§§ 31 Abs. 5, 87 Abs. 2 S. 3 UrhG ), der auch für die Auslegung von Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften maßgeblich ist (BGH GRUR 2010, 62 Tz 16 - Nutzung von Musik für Werbezwecke), schützt die Klägerin vor einer diesen Wahrnehmungsauftrag übersteigenden Rechtsvergabe. - BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung …
Maßgeblich für den Umfang der Rechteübertragung an Verwertungsgesellschaften durch Wahrnehmungsverträge ist der Übertragungszweckgedanke (vgl. zur Nutzung von Musikwerken zu Werbezwecken BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 Rn. 16 ff. = WRP 2010, 120 - Nutzung von Musik für Werbezwecke). - BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11
Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines …
bb) Die Revision macht weiter vergeblich geltend, der vom Berufungsgericht angeführte Übertragungszweckgedanke sei nicht anwendbar, weil es im Streitfall - anders als in den vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidungen "Mambo No. 5" (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 = WRP 2009, 1008) und "Nutzung von Musik für Werbezwecke" (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 = WRP 2010, 120) - nicht um das Urheberrecht und das enge geistige Band zwischen Werk und Urheber, sondern um ein Leistungsschutzrecht, nämlich das Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens und die organisatorisch-wirtschaftliche Leistung der Veranstaltung oder Durchführung von Funksendungen gehe.Das Berufungsgericht ist im Übrigen zutreffend davon ausgegangen, dass der Übertragungszweckgedanke auch für die Auslegung von Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften gilt (BGH, GRUR 2010, 62 Rn. 16 - Nutzung von Musik für Werbezwecke).
- OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14
Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf …
Notwendige (vgl. nur BGH GRUR 2010, 62 - Nutzung von Musik für Werbezwecke) vertragliche Absprachen mit Verwertern der Urheberrechte der Gesellschafter der Verfügungsklägerin, die eine Nutzung zu Werbe- oder politischen Zwecken zuließen sind nicht vorgetragen oder ersichtlich. - OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf …
Notwendige (vgl. nur BGH GRUR 2010, 62 - Nutzung von Musik für Werbezwecke) vertragliche Absprachen mit Verwertern der Leistungsschutzrechte der Verfügungsklägerin, die eine Nutzung zu Werbe- oder politischen Zwecken zuließen, sind nicht vorgetragen oder ersichtlich. - OLG München, 18.11.2010 - 29 U 3792/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Betrieb eines Online-Videorecorders zur …
Unter Nutzungsart ist jede übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Verwendungsform eines Werkes zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2009 - I ZR 226/06, Tz. 18, juris - Musik für Werbezwecke ). - OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
- LG Berlin, 04.08.2015 - 16 O 36/14
Mainzelmännchen - Urheberrechtsschutz für Musikwerk: GEMA-Einstufung für …