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   BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20   

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BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18794)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 3 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18794)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 3 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18794)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 18 Satz 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 Satz 1 StGB
    Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots bei Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tatbestandsirrtum; Verbotsirrtum; Vorsatz; Parallelwertung in der Laiensphäre; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 S 2 VereinsG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 4 VereinsG, § 16 Abs 1 StGB, § 17 S 1 StGB

  • IWW

    § 18 Satz 2 VereinsG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG, § 3 Abs. 1 VereinsG, § 15 StGB, § 16 Abs. 1 StGB, § 17 Satz 1 StGB, § 15 Abs. 1 VereinsG, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 44 StGB, § 25 StVG, § 70 Abs. 4 StGB, § 132a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 145c StGB, § 11 Abs. 1 OWiG, § 84 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Erforderlichkeit des Vorsatzes bezüglich der Existenz des gegen den ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Erforderlichkeit des Vorsatzes bezüglich der Existenz des gegen den ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot ("Vereinsverbot”)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - und der Tatbestandsirrtum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung: Nicht jeder Irrtum über ein Verbot ist auch ein Verbotsirrtum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbotsirrtum kann auch ein Tatbestandsirrtum sein - verbotene "PKK"-Rufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2652
  • NStZ 2020, 682
  • NStZ-RR 2021, 28
  • NZG 2020, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99

    Irrtum über Rechtskraft des Fahrverbots

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Für weitere vergleichbar gefasste Straftatbestände ist ebenfalls anerkannt, dass sich der Vorsatz auf das durch Einzelanordnung verfügte Verbot beziehen muss, so beispielsweise für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG im Fall eines gerichtlichen (§ 44 StGB) oder behördlichen (§ 25 StVG) Fahrverbots (s. BayObLG, Beschluss vom 20. September 1999 - 1 St RR 215/99, NStZ-RR 2000, 122; BeckOK StVR/Bollacher, § 21 StVG Rn. 63 mwN) oder für den Verstoß gegen ein strafgerichtliches Berufsverbot (§ 70 Abs. 4 StGB, § 132a Abs. 1 Satz 2 StPO) gemäß § 145c StGB (s. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 1).
  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Eine Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 18 Satz 2 VereinsG kann in einer propagandistischen Betätigung eines Außenstehenden für den mit dem Verbot (§ 3 Abs. 1 VereinsG) belegten ausländischen Verein bestehen (s. BGH, Urteil vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19, juris Rn. 9 ff. mwN).
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Im Rahmen der "Beweiswürdigung' sind jedoch - nach dem Grundsatz der Einheit der Urteilsgründe beachtliche (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Feststellungen 1; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 337 Rn. 27) - Feststellungen nachgetragen.
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Zwar beschränkt sich - worauf die Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - bei einem Blankettstrafgesetz der Vorsatz grundsätzlich auf die Kenntnis der Umstände, die zu dem aus Blankett und blankettausfüllender Norm "zusammengelesenen' Gesamttatbestand gehören, und nur die Unkenntnis dieser Umstände begründet einen Tatbestandsirrtum, wohingegen ein Irrtum über Bestehen, Gültigkeit, Anwendbarkeit, Inhalt und Reichweite der blankettausfüllenden Norm als solcher allenfalls einen Verbotsirrtum darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113; LK/Vogel/Bülte, StGB, 13. Aufl., § 16 Rn. 37 aE).
  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88

    Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens -

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Für weitere vergleichbar gefasste Straftatbestände ist ebenfalls anerkannt, dass sich der Vorsatz auf das durch Einzelanordnung verfügte Verbot beziehen muss, so beispielsweise für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG im Fall eines gerichtlichen (§ 44 StGB) oder behördlichen (§ 25 StVG) Fahrverbots (s. BayObLG, Beschluss vom 20. September 1999 - 1 St RR 215/99, NStZ-RR 2000, 122; BeckOK StVR/Bollacher, § 21 StVG Rn. 63 mwN) oder für den Verstoß gegen ein strafgerichtliches Berufsverbot (§ 70 Abs. 4 StGB, § 132a Abs. 1 Satz 2 StPO) gemäß § 145c StGB (s. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 1).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12

    Irrtum über Inhalt und/oder Reichweite einer Ausfüllungsnorm beim

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20
    Zwar beschränkt sich - worauf die Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - bei einem Blankettstrafgesetz der Vorsatz grundsätzlich auf die Kenntnis der Umstände, die zu dem aus Blankett und blankettausfüllender Norm "zusammengelesenen' Gesamttatbestand gehören, und nur die Unkenntnis dieser Umstände begründet einen Tatbestandsirrtum, wohingegen ein Irrtum über Bestehen, Gültigkeit, Anwendbarkeit, Inhalt und Reichweite der blankettausfüllenden Norm als solcher allenfalls einen Verbotsirrtum darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113; LK/Vogel/Bülte, StGB, 13. Aufl., § 16 Rn. 37 aE).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Aber diesen Ausführungen - die darauf zielten, dass die Angeklagte einem das Unrechtsbewusstsein berührenden Verbotsirrtum unterlegen sei (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 StR 52/20 -, Rn. 12, juris) - war schon aus tatsächlichen Gründen nicht zu folgen.
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