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   BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19   

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https://dejure.org/2020,17469
BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB
    Ablehnung von Beweisanträgen (keine Entscheidung über die Unwirksamkeit einer nach Fristsetzung oder Fristablauf durchgeführten Beweiserhebung); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch die Tat erlangte Vermögenswerte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 6 S 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 95 Abs 3 S 2 Nr 1c AMG, § 95 Abs 3 S 2 Nr 2 AMG, § 73 Abs 1 StGB

  • IWW
  • rewis.io

    Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krebs-Medizin gepanscht: Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

Sonstiges

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.10.2021)

    Zyto-Skandal: Bottroper Apotheker Peter Stadtmann klagt beim Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    Die Zulässigkeit, über Beweisanträge nach Fristsetzung dementsprechend im Urteil zu befinden, entfällt entgegen anderer Ansicht (vgl. SSW/StPO/Sättele, 4. Aufl., § 244 Rn. 129g; Krehl in Festschrift Thomas Fischer, 2018, S. 705, 717; Schlothauer, aaO, S. 819, 827; Börner, JZ 2018, 232, 239) nicht insgesamt dadurch, dass nach Ende der Frist noch weitere Beweise erhoben werden (ebenso LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359l; Mosbacher, NStZ 2018, 9, 14; differenzierend nach dem Zeitpunkt der Antragstellung Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 99; BeckOK StPO/Bachler, 39. Ed., § 244 Rn. 30; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19, juris Rn. 4).
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Klägers gegen seine strafrechtliche Verurteilung durch das Landgericht Essen mit Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - mit der Maßgabe als unbegründet, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 13.605.408 Euro angeordnet wird.

    Das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 ist aufgrund und in Gestalt des unanfechtbaren Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - rechtskräftig.

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22

    Einstellung des Verfahrens wegen bestehender Verfahrenshindernisse (hier:

    Der Senat berichtigt den Einziehungsausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 ? 4 StR 503/19).
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