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   BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19   

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https://dejure.org/2020,17468
BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19 (https://dejure.org/2020,17468)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 5 ARs 17/19 (https://dejure.org/2020,17468)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 (https://dejure.org/2020,17468)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 2 StPO; § 23 EGGVG; § 459o StPO
    Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Feststellungsinteresse; Rechtsweg; Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Maßnahmen der Staatsanwaltschaft; spezifisch strafprozessuales ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 StPO, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG

  • IWW
  • rewis.io

    Rechtsweg gegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Staatsanwaltschaft nach § 111i Abs. 2 StPO; Umfang der Prüfung des Antrags

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eröffnung des Rechtswegs nach §§ 23 ff. EGGVG gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizieren des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Beschuldigten als schlicht hoheitliches Handeln; Berechtigtes Interesse eines Beschuldigten an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme der ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg gegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Staatsanwaltschaft nach § 111i Abs. 2 StPO; Umfang der Prüfung des Antrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rechtsweg gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3123
  • ZIP 2020, 1415
  • NStZ-RR 2020, 254
  • NZI 2020, 812
  • StV 2020, 729 (Ls.)
  • WM 2020, 1447
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18

    Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten

    Zu deren Überprüfung ist das Finanzgericht zuständig, nicht das Insolvenzgericht (BFH/NV 2011, 1017 Rn. 9; BFH/NV 2011, 2105 Rn. 5; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, WM 2020, 1447 zum Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft).
  • BGH, 28.04.2021 - StB 47/20

    Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation;

    Ihr Rechtsschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass der Anordnungszeitraum verstrichen ist; denn es besteht zumindest, gerade angesichts unterschiedlicher Rechtsprechung (s. einerseits LG München I, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 9 Qs 15/19, MMR 2020, 336; LG Köln, 3 4 5 Beschluss vom 15. Juli 2020 - 118 Qs 7/20, MMR 2021, 179; andererseits LG Hannover, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 96 Qs 8/20; vom 4. Juni 2020 - 46 Qs 26 und 27/20), die von ihr geltend gemachte Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, NJW 2020, 3123 Rn. 13 mwN; BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 Rn. 14).
  • OLG Celle, 18.09.2020 - 3 Ws 192/20

    Vollstreckung der Einziehung: Zuständiges Gericht bei Einwendungen des Verletzten

    Eine Unterscheidung danach, ob die Ablehnung aus sachlichen oder - wie hier - verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt ist, wäre weder sachgerecht noch praktikabel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Auslegung von Pauschalverweisungen: BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, NStZ-RR 2020, 254).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 302 AR 16/22

    Voraussetzungen einer Stellung eines Insolvenzantrags durch die

    Zur Zulässigkeit des Antrags bezieht er sich auf den Beschluss des BGH vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 -.

    Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 -, Rn 16, juris).

    Die hier aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch den vom Antragsteller selbst genannten Beschluss des BGH vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 - geklärt.

  • OLG Hamm, 02.03.2021 - 3 Ws 16/21

    Einziehung von Wertersatz; Vollstreckung; Pfändung; Einwendungen; Art und Weise

    Einen sachlichen Grund für eine solche Differenzierung und namentlich dafür, über Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nicht in dem Verfahren nach §§ 459o, 462, 462a StPO und möglicherweise auch nicht durch die Strafvollstreckungskammer oder das Tatgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 ARs 17/19 -, juris), sieht der Senat nicht.
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