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   BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19   

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BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19 (https://dejure.org/2020,18787)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 5 StR 435/19 (https://dejure.org/2020,18787)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 (https://dejure.org/2020,18787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 283 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 264 StPO
    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; ausdrücklich; konkludent; Täuschung durch Unterlassen; Ingerenz; Verantwortung für die Entstehung des Irrtums); Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit; Verjährungsbeginn); Verjährung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB, § ... 78a Satz 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 206a Abs. 1 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, §§ 134, 138 BGB, § 266 StGB, § 283 StGB, § 134 BGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 1123 Abs. 1 BGB, § 148 Abs. 1, § 21 Abs. 2 ZVG, §§ 135, 136 BGB, § 23 Abs. 1, § 146 Abs. 1 ZVG, § 138 BGB, § 13 StGB, § 264 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Bankrott u.a.; Beginn der Verjährung des Bankrotts mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB

  • rewis.io

    Betrug und Bankrott: Beginn der Verfolgungsverjährung bei Bankrott; Täuschung über Tatsachen durch Rechtsbehauptung; prozessualer Tatbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283 Abs. 6
    Revision eines Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Bankrott u.a.; Beginn der Verjährung des Bankrotts mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verjährung bei Bankrott

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue, Bankrott, Betrug - und die Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angeklagte Betrug - und das Unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung von Mietforderungen aus einem Untermietverhältnis - und die Zwangsverwaltung des Grundstücks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietaufhebungsvertrag - und die im voraus abgetretenen Mietforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 745 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Der durch das Vorverhalten herbeigeführte Zustand muss so beschaffen sein, dass es zum Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs kommt oder ein bereits eingetretener Schaden vertieft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 80 f. mwN mit Anm. Ceffinato in JR 2017, 544).

    Der Getäuschte soll durch die nachträgliche Aufklärung über die Unrichtigkeit der für seine Vermögensdisposition bedeutsamen Information in die Lage versetzt werden, nunmehr auf informierter Grundlage über die weitere Verwendung seines Vermögens entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, aaO, S. 82).

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 294/03

    Umfang der Beschlagnahme bei Zwangsverwaltung

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    bb) Grundsätzlich erstreckt sich der Haftungsverband zwar nicht auf Forderungen aus einem Untermietverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 294/03, Rpfleger 2005, 323; Keller in: Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 148 Rn. 11), wie es hier vorgelegen hat: Nach den Verträgen hat nicht die w. AG als Bestellerin der Grundschulden an die Mieter vermietet, sondern die T. GmbH, welche ihrerseits die Grundstücke vom Mitangeklagten K. gemietet hatte.

    Dann ist der Hauptmietvertrag gemäß § 138 BGB als sittenwidrig anzusehen und die Mietforderungen fallen in den Haftungsverband (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 294/03, aaO; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Mai 2011 - 13 U 23/11; OLG Celle, Urteil vom 8. März 2012 - 2 U 102/11).

  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Maßgeblich ist hierfür, wie nach der Verkehrsanschauung eine entsprechende Erklärung zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 198, und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22).

    Eine Tatsachenbehauptung liegt immer dann vor, wenn der Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach von tatsächlichen Umständen abhängt, deren Vorliegen dem Erklärungsgegner jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbar ist, deren Kenntnis jedoch zur Verhinderung einer Vermögensgefährdung des Empfängers gerade erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01, aaO).

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung sowie durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, und vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, NZWiSt 2020, 195, 198 f., jeweils mwN).
  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis eines Verstoßes; Rückschlüsse aus fehlender Erwähnung

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Soweit der Beschwerdeführer auf eine nicht erschöpfende Würdigung des Gutachtens des Zeugen H. und der schriftlichen Einlassung des ehemaligen Mitangeklagten S. verweist, hängt eine Erörterungsbedürftigkeit maßgeblich von den Aussagen dieser Personen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt wegen des Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, NStZ-RR 2019, 286).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Eine Verletzung von § 261 StPO kommt zwar in Betracht, wenn das Tatgericht den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 612/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 465).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 459/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Soweit der Beschwerdeführer auf eine nicht erschöpfende Würdigung des Gutachtens des Zeugen H. und der schriftlichen Einlassung des ehemaligen Mitangeklagten S. verweist, hängt eine Erörterungsbedürftigkeit maßgeblich von den Aussagen dieser Personen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt wegen des Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, NStZ-RR 2019, 286).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08

    Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Wird ein Beschluss dargestellt, der auf eine Aktenstelle verweist, muss diese weitere Aktenstelle ebenfalls mitgeteilt werden, soweit sie - wie hier - für die Beurteilung der Rüge erforderlich ist (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08, wistra 2009, 153; Beschluss vom 13. August 1996 - 5 StR 248/96).
  • BGH, 13.08.1996 - 5 StR 248/96

    Anforderungen an die Rüge der Beanstandung der Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Wird ein Beschluss dargestellt, der auf eine Aktenstelle verweist, muss diese weitere Aktenstelle ebenfalls mitgeteilt werden, soweit sie - wie hier - für die Beurteilung der Rüge erforderlich ist (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08, wistra 2009, 153; Beschluss vom 13. August 1996 - 5 StR 248/96).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung sowie durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, und vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, NZWiSt 2020, 195, 198 f., jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

  • OLG Stuttgart, 26.05.2011 - 13 U 23/11

    Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung: Erstreckung auf

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18

    Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Anknüpfung an

  • OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11

    Hauptmietvertrag nichtig: Untervermieter schutzwürdig?

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

  • BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die

  • BGH, 04.11.2009 - XII ZR 170/07

    Anspruch auf Zahlung sämtlicher Mietzinsen als betagte Forderung bereits zu

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

  • BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Rechtsgeschäfte, die - wie hier - darauf zielen, Haftungsmasse dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, sind jedoch nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig (BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 Rn. 34).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen

    a) Soweit er beanstandet, das Landgericht habe entgegen § 261 StPO seine Einlassung nur unzureichend berücksichtigt, kann diese Rüge schon deshalb nicht durchgreifen, weil ihr das Rekonstruktionsverbot der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2022 - 1 StR 326/22 , juris Rn. 5 mwN und vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 Rn. 7 f.; Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 , juris Rn. 15 f. und vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 , juris Rn. 55 f.).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 mwN).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 NJWSpezial 2020, 729, 730; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19).

    Sie wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild bestimmt (BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 aaO; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; Beschlüsse vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, NJW-Spezial 2020, 761 (red. Leitsatz, Kurzwiedergabe); vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46, 47).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    a) Die Kammer darf dieses Verheimlichen als Anknüpfungspunkt für die Verurteilung wählen, weil es zur angeklagten prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO gehört (zum Begriff BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19, juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 264 Rn. 3).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

    Damit kann der Angeklagte im Revisionsverfahren nicht gehört werden; dem steht das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung entgegen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 Rn. 55 f.; Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 Rn. 8 und vom 3. März 2020 - 3 StR 15/20; je mwN).
  • BGH, 12.04.2023 - 2 StR 228/22

    Aufhebung des Urteils mit Blick auf die Alkoholisierung des Angeklagten erfolgte

    Die bisherigen Feststellungen sind durch den aufgezeigten Rechtsfehler nicht betroffen; sie können daher bestehen bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO) und um solche ergänzt werden, die den bisherigen nicht widersprechen (vgl. zur Aufrechterhaltung von Feststellungen bei der Verletzung der Kognitionspflicht BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19).
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