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   BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20   

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https://dejure.org/2021,23006
BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB
    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit); gefährliche Körperverletzung (mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs: gezieltes Anfahren mit einem Kfz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 101
  • StV 2022, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung der tateinheitlich ausgeurteilten Delikte nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 Rn. 10).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Ein entsprechender Wille kann auch nicht aus anderen Umständen - der Persönlichkeit des Täters, dessen psychischer Verfassung bei der Tatbegehung, seiner Motivlage und der für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände, insbesondere der konkreten Angriffsweise - hergeleitet werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 - NStZ 2022, 101 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

    Die tateinheitlich ausgeurteilten Delikte waren allerdings ohnehin mitaufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 Rn. 10).
  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Die Aufhebung erfasst auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a) StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20, NStZ 2022, 101, Rn. 10).
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