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   BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20   

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https://dejure.org/2021,22444
BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20 (https://dejure.org/2021,22444)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - IX ZR 90/20 (https://dejure.org/2021,22444)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - IX ZR 90/20 (https://dejure.org/2021,22444)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 788 ZPO, §§ 103, 104 ZPO, § 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO, § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, § 133 BGB, § 829 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO, § 2 Nr. 2 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, § 829 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 ZPO, § 829 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 4 GvKostG, § 788 Abs. 1 ZPO, § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO, § 829 Abs. 2 Satz 1, § 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 788 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Kosten für die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und weitere Drittschuldner

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungskosten: Erstreckung der Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstreckung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch auf Zustellkosten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

  • rechtsportal.de

    Zahlung der Kosten für die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und weitere Drittschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstreckt sich die Pfändung auch auf die Kosten der Zustellung?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstreckung der Pfändung auf die Kosten der Zustellung an den Schuldner und die im Beschluss genannten Drittschuldner, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss ergeht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1289
  • FamRZ 2021, 1641
  • WM 2021, 1509
  • WM 2021
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20
    b) Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht; die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung ist im Revisionsrechtszug frei nachprüfbar (BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - IX ZR 104/17, WM 2018, 1419 Rn. 11).

    Ganz offenkundige Tatsachen können für die Auslegung oder zur Ergänzung des Beschlusses herangezogen werden, nicht jedoch außerhalb des Beschlusses liegende Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018, aaO Rn. 13; vgl. auch Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn. B.83 mit B.102).

  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 73/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels bei Koppelung an einen

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20
    Bestimmbarkeit liegt dann vor, wenn sich der beizutreibende Geldbetrag aus allgemein zugänglichen Quellen oder mit Hilfe offenkundiger Umstände bestimmen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 73/04, WM 2005, 246, 247; Keller/Rellermeyer, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, Kap. 1 Rn. 280 ff).
  • BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07

    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20
    Dazu ist der vollstreckbare Anspruch des Gläubigers nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Zwangsvollstreckungskosten zumindest bestimmbar zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 69/07, JurBüro 2008, 606).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 6 U 53/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines mit Schutzwirkung für einen

    Die Höhe der bisher unbeziffert gebliebenen Zustellungskosten, die vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 27.09.2021 (11 M 1518/21) nach dessen Wortlaut aber umfasst sind (vgl. Anlage BK2, Bl. 105 d.A.), sind hinreichend bestimmbar (vgl. BGH Urteil vom 10.06.2021 - IX ZR 90/20, juris Rn. 10 ff.).Für die Bestimmbarkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist bezogen auf die dort vor ihrem Anfall zwangsläufig noch nicht bezifferbaren Zustellungskosten ausreichend, dass die nach Durchführung der Zustellungen feststehenden Kosten im Nachgang und gegebenenfalls durch Vorlage von Vollstreckungskostenrechnungen nachgewiesen werden (aaO Rn. 22; ebenso Sturm, JurBüro 2015, 329).
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