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   BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59   

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BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59 (https://dejure.org/1959,295)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1959 - 2 ARs 86/59 (https://dejure.org/1959,295)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59 (https://dejure.org/1959,295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 186
  • NJW 1959, 1695
  • MDR 1959, 940
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

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  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    § 12 Abs. 1 StPO, welcher den Vorrang im Sinne der Priorität grundsätzlich demjenigen Gericht zuweist, "das die Untersuchung zuerst eröffnet hat" (zu dem insbesondere für das Strafbefehlsverfahren von dem Eintritt der Rechtshängigkeit zu unterscheidenden Zeitpunkt der "Eröffnung der Untersuchung" vgl. BGHSt 13, 186; 26, 374 [BGH 30.06.1976 - 2 ARs 169/76]sowie Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 12 Rdn. 2), regelt - wie sich aus seinem Wortlaut und seiner systematischen Stellung im "Zweiten Abschnitt" des "Ersten Buches" der Strafprozeßordnung ergibt - nur den Fall des Zusammentreffens mehrerer Gerichtsstände nach den §§ 7 bis 11 StPO.
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03

    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auch nach der Neufassung des § 411 StPO ist im Strafbefehlsverfahren eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 12 Abs. 2 StPO erst nach Beginn der auf rechtzeitigen Einspruch hin anberaumten Hauptverhandlung möglich (Bestätigung von BGHSt 13, 186).

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst dann zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hatte (BGHSt 13, 186).

  • AG Villingen-Schwenningen, 03.07.2018 - 6 Cs 56 Js 2827/18

    Rücknahme eines Strafbefehlsantrags

    Der Erlass des Strafbefehls steht der Eröffnung des Hauptverfahrens bei einer Anklage gleich (OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.4.1986 = MDR 1987, 164; noch offengelassen BGH, Beschluss vom 10.7.1959 - 2 ARs 86/59 = NJW 1959, 1695, 1696; genauso Mayer, NStZ 1992, 605).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung

    (Im Anschluß an BGHSt 13, 186.).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist daher eine Übertragung im Strafbefehlsverfahren erst nach Beginn der Hauptverhandlung auf Grund eines rechtzeitigen Einspruches zulässig, da erst dann die Staatsanwaltschaft endgültig gebunden ist (BGHSt 13, 186).

  • BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen

    Es fehlt nicht nur an der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f.); der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts vom 5. März 2021 lässt zudem nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 42 Rn. 19 ff.; Ostendorf/Schady, JGG, 11. Aufl., § 42 Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2011 - 2 ARs 120/11

    Rechtsfehlerhafte Abgabe im Strafbefehlsverfahren (mangelnde Anberaumung einer

    Im Strafbefehlsverfahren ist - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - eine Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186, 187; Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 ARs 41/11).
  • BGH, 05.08.2014 - 2 ARs 215/14

    Abgabe eines Jugendstrafverfahrens

    Im Strafbefehlsverfahren ist eine Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG erst nach Beginn der Hauptverhandlung, die aufgrund des Einspruchs gegen den Strafbefehl anberaumt wird, rechtlich möglich (Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59,BGHSt 13, 186, 189; Beschluss vom 20. April 2011 - 2 ARs 120/11, StraFo 2011, 218).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99

    Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89

    Übertragung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahen - Folgen und Voraussetzungen

  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99

    Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1996 - 1 Ws 150/96
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1992 - 1 Ws 966/92
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1992 - 1 Ws 82/92
  • BGH, 04.02.1987 - 2 ARs 18/87

    Durchbrechung des Grundsatzes der Jugendgerichtszuständigkeit eines

  • BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81

    Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz

  • BGH, 25.06.1980 - 2 ARs 169/80

    Antrag auf Übertragung des Verfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens

  • BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 134/78

    Verbindung von Verfahren - Übertragung der Sache an ein anderes Gericht

  • BGH, 13.04.1978 - 2 ARs 96/78

    Bereits erfolgte Eröffnung einer Untersuchung durch eines der zuständigen

  • BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61

    Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht -

  • BGH, 19.10.1960 - 2 StR 297/60

    Abwicklung eines nicht genehmigten Importgeschäftes - Vorliegen eines

  • BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75

    Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende - Örtliche

  • BGH, 08.06.1977 - 2 ARs 167/77

    Voraussetzungen der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Strafbefehlsverfahren

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