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   BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59   

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https://dejure.org/1959,5684
BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59 (https://dejure.org/1959,5684)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1959 - 4 StR 201/59 (https://dejure.org/1959,5684)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1959 - 4 StR 201/59 (https://dejure.org/1959,5684)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Im Bereiche des § 40 StGB ist die Einziehung Nebenstrafe , die nach pflichtmäßigem Ermessen des Tatrichters verhängt werden kann, wenn der zur Begehung eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gebrauchte oder bestimmte Gegenstand dem Täter oder einem Teilnehmer gehört (vgl. BGHSt 2, 337; 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 10, 28, 33, 337, 338) [BGH 05.12.1956 - 4 StR 406/56].
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Im Bereiche des § 40 StGB ist die Einziehung Nebenstrafe , die nach pflichtmäßigem Ermessen des Tatrichters verhängt werden kann, wenn der zur Begehung eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gebrauchte oder bestimmte Gegenstand dem Täter oder einem Teilnehmer gehört (vgl. BGHSt 2, 337; 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 10, 28, 33, 337, 338) [BGH 05.12.1956 - 4 StR 406/56].
  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Im Bereiche des § 40 StGB ist die Einziehung Nebenstrafe , die nach pflichtmäßigem Ermessen des Tatrichters verhängt werden kann, wenn der zur Begehung eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gebrauchte oder bestimmte Gegenstand dem Täter oder einem Teilnehmer gehört (vgl. BGHSt 2, 337; 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 10, 28, 33, 337, 338) [BGH 05.12.1956 - 4 StR 406/56].
  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 157/57
    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Daß auch das bei der Unfallflucht benutzte Fahrzeug des Täters eingezogen zu werden vermag, hat der Senat bereits ausgesprochen (BGHSt 10, 337, 338) [BGH 19.06.1957 - 4 StR 157/57].
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO), jedoch dem Angeklagten nicht dessen notwendige Auslagen zu erstatten, weil auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 11, 189; 192, 193).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59
    Anders kann es dann sein, wen besondere zugunsten des Täters sprechende Umstände das schwere Unwerturteil erheblich zu mildern imstande sind (vgl. zuletzt BGHSt 12, 256, 257) [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58].
  • BGH, 26.10.1972 - 4 StR 184/72

    Rüge des Verstoßes gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines besonders

    Einen solchen Umstand hat der Senat in dem unveröffentlichten Urteil vom 10. Juli 1959 (4 StR 201/59) darin gefunden, daß der Flüchtige, wenn auch infolge der Einwirkung eines Anderen, zur Unfallstelle zurückgekehrt ist und zur Unfallaufklärung beigetragen hat.
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