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   BGH, 10.07.1981 - I ZR 124/79   

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https://dejure.org/1981,2163
BGH, 10.07.1981 - I ZR 124/79 (https://dejure.org/1981,2163)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1981 - I ZR 124/79 (https://dejure.org/1981,2163)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - I ZR 124/79 (https://dejure.org/1981,2163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung von Warenzeichenrechten und Ausstattungsrechten eines Taschenschirmherstellers - Benutzung einer von der Rolleneintragung abweichenden Zeichenform - "KIM-Mohr-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH) - Verkehrsdurchsetzung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rote-Punkte-Garantie / Rote Punkte Garantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 293
  • GRUR 1982, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Für die Bestimmung des Schutzgegenstands der Benutzungsmarke ist von der konkreten Gestaltung auszugehen, in der das Zeichen dem Publikum entgegentritt (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51, 52 - Rote-Punkt-Garantie; Urt. v. 6.5.1982 - I ZR 94/80, GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 4 Rdn. 13).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85

    "Panda-Bär"; Unerhebliche Änderungen in der Benutzungsform eines Zeichens

    Bei der Beurteilung der Benutzungsform gemäß Anlagen 3 und 4, also der dem Klagezeichen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts näher stehenden Form, deren Benutzung im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum das Berufungsgericht unterstellt hat, ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Feststellung, ob Zeichenabwandlungen als rechtserhaltende Benutzungsformen anerkannt werden können, grundsätzlich zunächst zu prüfen ist, ob die fragliche Abwandlung des Zeichens durch den praktischen Gebrauch geboten ist (BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte; Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51 - Rote-Punkt-Garantie; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle).
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