Rechtsprechung
BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Angemessenes Verhältnis der Strafe zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88
Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6). - BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89
Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges …
Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86
Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6).