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   BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96   

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https://dejure.org/1996,7444
BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96 (https://dejure.org/1996,7444)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - 3 StR 226/96 (https://dejure.org/1996,7444)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 3 StR 226/96 (https://dejure.org/1996,7444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenes Verhältnis der Strafe zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 184c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
    Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
    Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 226/96
    Bei diesem, die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB gerade überschreitenden Tatgeschehen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 6, 8-12; Strafhöhe 1-6).
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