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   BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12   

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BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,21240)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - 1 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,21240)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 1 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,21240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a StPO, § 344 Abs 1 StPO, § 347 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Zuständigkeit für eine Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten zwischen den Instanzen

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord von über 28 000 Opfern und Transporte in das Vernichtungslager Sobibor bzgl. gestellter Revisionsanträge bei Versterben des Angeklagten ; Antrag auf Entscheidung eines Senats des BGH über die Einstellung des ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zuständigkeit für eine Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten zwischen den Instanzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 121 Abs. 1 Nr. 2
    Verurteilung wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord von über 28 000 Opfern und Transporte in das Vernichtungslager Sobibor bzgl. gestellter Revisionsanträge bei Versterben des Angeklagten; Antrag auf Entscheidung eines Senats des BGH über die Einstellung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2822
  • NStZ 2012, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Stirbt der Angeklagte vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, so gilt ein Beschluss gemäß § 206a StPO zum ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens als geboten (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108 ff. mwN, auch zur gegenteiligen Auffassung, die im Tod des Angeklagten eine genügende "Selbstbeendigung" des Verfahrens sieht; vgl. zusammenfassend Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 206a Rn. 8 mwN).

    Die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 (4 StR 595/97, BGHSt 48, 108) betrifft ein in der Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeinstanz anhängiges Verfahren (aaO 108, 109, 111), in den nachfolgend ergangenen Entscheidungen verhielt es sich ebenso.

    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.

  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Das ist das Tatgericht auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Angeklagten zwar das Urteil schon ergangen, die Sache aber noch nicht beim Revisionsgericht anhängig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217 f.; Seidl in KMR, § 206a Rn. 9, 11, 12; Stuckenberg in LR, 26. Aufl., § 206a Rn. 12).

    Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Revisionsgericht zu der hier in Rede stehenden Entscheidung berufen ( BGHSt 22, 213, 218; Momsen in KMR, § 347 Rn. 10; Kuckein aaO Rn. 11 mwN).

  • BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92

    Zeitpunkt der Anhängigkeit eines Verfahrens beim Rechtsmittelgericht;

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Dies ist erst dann der Fall, wenn sie ihm gemäß § 347 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Revision vorgelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 5 ARs 30/92, BGHSt 38, 307, 308; Kuckein in KK, 6. Aufl., § 347 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 (4 StR 595/97, BGHSt 48, 108) betrifft ein in der Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeinstanz anhängiges Verfahren (aaO 108, 109, 111), in den nachfolgend ergangenen Entscheidungen verhielt es sich ebenso.
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • LG München II, 05.04.2012 - 1 Ks 115 Js 12496/08

    Nach dem Tod von John Demjanjuk: Wer früher stirbt, ist länger unschuldig

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
    Hat, wie hier, das Landgericht in einer bei ihm anhängigen Sache entschieden, hat über eine hiergegen gerichtete (sofortige) Beschwerde mangels abweichender gesetzlicher Regelung gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG allein das Oberlandesgericht zu entscheiden.
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Im Fall 2 entnimmt der Senat dabei der festgestellten in dem Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft mündenden Abfolge, dass die Angeklagte ihre dienstlichen Stellungnahmen zu dem Rechtsmittel des Revisionsführers abgab, als die Akten dem Revisionsgericht noch nicht vorlagen und die Sache daher nach der Hauptverhandlung weiter beim Amtsgericht anhängig war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 StR 293/12 Rn. 6; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 347 Rn. 10).
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

    Es besteht ein Verfahrenshindernis gemäß § 206a StPO, welches durch förmlichen Einstellungsbeschluss festzustellen ist (BGH, Beschluss vom 08.06.1999 - 4 StR 595/97, Rn. 20, zitiert nach juris; Beschluss vom 10.07.2012 - 1 StR 293/12, Rn. 5, zitiert nach juris; Beschluss vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12, Rn. 1, zitiert nach juris).
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