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   BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12   

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https://dejure.org/2012,22905
BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12 (https://dejure.org/2012,22905)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - 2 StR 85/12 (https://dejure.org/2012,22905)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12 (https://dejure.org/2012,22905)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 64 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe); Strafzumessung (Sperrwirkung höherer Mindeststrafen verdrängter Straftatbestände); Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Therapieunwilligkeit; fehlende Sprachkenntnisse)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen; Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Entziehungskur bei einem Ausländer mit unzureichenden ...

  • Wolters Kluwer

    Bloße Kuriertätigkeit als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen; Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Entziehungskur bei einem Ausländer mit unzureichenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Bloße Kuriertätigkeit als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ein Drogenkurier leistet grundsätzlich nur Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Eine Therapieunwilligkeit steht einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bezieht sich beim Zusammentreffen von unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf den Einfuhrtatbestand "ohne Handel zu treiben" (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, StraFo 2008, 254).

    Weder der Umstand, dass der Kurier für seine Transportleistung eine Entlohnung erhalten soll, noch die Tatsache, dass er gewisse Gestaltungsmöglichkeiten beim Transport des Rauschgiftes hat, reichen aus, um Handeltreiben als Mittäter zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, aaO.).

  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 528/96

    Versagung der Unterbringungsanordnung wegen mangelnder sprachlicher

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    An fehlenden Sprachkenntnissen ausländischer Beschuldigter soll die Maßregelanordnung im Allgemeinen nicht scheitern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7), zumal eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zum Maßregelvollzug in Betracht kommt (s. § 70 IRG, Art. 68 SDÜ), sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren.
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    An fehlenden Sprachkenntnissen ausländischer Beschuldigter soll die Maßregelanordnung im Allgemeinen nicht scheitern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7), zumal eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zum Maßregelvollzug in Betracht kommt (s. § 70 IRG, Art. 68 SDÜ), sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren.
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Die Sperrwirkung höherer Mindeststrafen aus verdrängten Tatbeständen ist - was das Landgericht zunächst nicht verkannt hat - nur zu beachten, wenn nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Eine bloße Kuriertätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, nicht als täterschaftliches Handeln (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Die Überlegung, dass fehlende Sprachkenntnisse der Maßregelanordnung nicht entgegenstehen, wird zwar durch die Umgestaltung von § 64 StGB zur Sollvorschrift abgeschwächt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139).
  • BGH, 25.06.2008 - 4 StR 230/08

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Das gilt auch in Fällen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08).
  • BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Die Sperrwirkung höherer Mindeststrafen aus verdrängten Tatbeständen ist - was das Landgericht zunächst nicht verkannt hat - nur zu beachten, wenn nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214).
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Die Therapieunwilligkeit steht der Maßregelanordnung daher nicht notwendig entgegen (vgl. BT - Drucks. 16/1110 S. 13; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 30).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
    Die Therapieunwilligkeit steht der Maßregelanordnung daher nicht notwendig entgegen (vgl. BT - Drucks. 16/1110 S. 13; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 30).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Zudem hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, ob eine Überstellung des Angeklagten gemäß Art. 68 SDÜ, § 71 IRG nach Kroatien zum Vollzug der Maßregel in Betracht kommen könnte, sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren (BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 13 und vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12 Rn. 15; vgl. auch Trenckmann in: Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl. 2018, Rn. L 200).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Sollte das Sprachvermögen der unterzubringenden Person für therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen, wäre ggf. zu erwägen, ob gemäß Art. 68 SDÜ, § 71 IRG die Überstellung der Angeklagten in die Tschechische Republik zum Vollzug der Maßregel in Betracht kommt, sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12 Rn. 15, NStZ 2012, 689-690; vgl. auch Trenckmann in: Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl. 2018, L. Vollstreckungsrecht der freiheitsentziehenden Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB VI L 201).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13

    Raub (Begriff der Zueignungsabsicht: keine Absicht der Vermögensmehrung

    Allein das genügt jedoch nicht, um von der Anordnung der Maßregel des § 64 StGB abzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689, 690, mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Zudem hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, ob eine Überstellung des Angeklagten gemäß Art. 68 SDÜ, § 71 IRG in die Niederlande zum Vollzug der Maßregel in Betracht kommen könnte, sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 14; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 13 und vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12 Rn. 15).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Die ungewisse und vom erkennenden Gericht nicht zu beeinflussende Möglichkeit, dass es eventuell zu einer - gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 IRG im Ermessen der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde liegenden (vgl. Schomburg/Lagodny/Hackner, IRG, 6. Aufl., § 85 Rn. 9) - Überstellung der Angeklagten zur Urteilsvollstreckung nach Polen und sodann dort zu ihrer Unterbringung in einer Einrichtung kommt, die einer Entziehungsanstalt im Sinne des § 64 StGB entspricht, ist nicht geeignet, die hinreichend konkrete Erfolgsaussicht einer Unterbringung positiv festzustellen und hierauf eine die Angeklagte zusätzlich belastende Maßregelanordnung zu stützen (so auch LK/Cirener, StGB, 13. Aufl., § 64 Rn. 152; MükoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 71; s. aber - nicht tragend - BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - 1 StR 329/21, juris Rn. 12; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, juris Rn. 14; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 275; vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689, 690).
  • BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13

    Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund

    An fehlenden Sprachkenntnissen ausländischer Angeklagter soll die Maßregelanordnung nämlich nicht scheitern, zumal wenn gemäß Art. 68 SDÜ - was nahe liegt, aber von der Strafkammer nicht erörtert wird - eine Überstellung des Angeklagten in sein Heimatland zum Maßregelvollzug in Betracht kommt (BGH NStZ 2012, 689f; NStZ-RR 2002, 7 jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 65/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf

    Seine - insoweit rechtsfehlerfreie - Erwägung, dass während des Maßregelvollzugs die Therapiebereitschaft der Betroffenen geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, Rn. 5; vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, Rn. 14 und vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, Rn. 9; siehe auch BT-Drucks. 16/1110, S. 13), vermag allein die Annahme einer Therapieerfolgsaussicht nicht zu tragen.
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