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   BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13   

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https://dejure.org/2013,15602
BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13 (https://dejure.org/2013,15602)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 StR 47/13 (https://dejure.org/2013,15602)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 (https://dejure.org/2013,15602)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 24 Abs. 1 StGB
    Hinweispflicht bei Verständigungsgesprächen (keine Hinweispflicht bei nicht stattgefundenen Gesprächen und vorgelagerten Gesprächen; Darlegungsanforderungen an die entsprechende Verfahrensrüge; Negativmitteilung); Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 243 Abs. 4 Satz 1, 344 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Gang der Hauptverhandlung: Entbehrlichkeit einer Mitteilung über Vorgespräche für eine Verfahrensverständigung; Anforderungen an die Revisionsrüge rechtsfehlerhaften Unterbleibens einer derartigen Mitteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Mitteilung gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO bei Stattfinden von tatsächlichen Gesprächen vor der Hauptverhandlung (hier: Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • rewis.io

    Gang der Hauptverhandlung: Entbehrlichkeit einer Mitteilung über Vorgespräche für eine Verfahrensverständigung; Anforderungen an die Revisionsrüge rechtsfehlerhaften Unterbleibens einer derartigen Mitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Mitteilung gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO bei Stattfinden von tatsächlichen Gesprächen vor der Hauptverhandlung (hier: Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG ” einfachrechtlich nicht schlüssig” - BGH zur Mitteilungspflicht bei der Absprache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderung an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der Deal im Strafprozess bleibt ein Problemfall

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    Perspektiven der Verfahrensrüge (RA Gerhard Strate; HRRS-Gedächtnisgabe für Gunter Widmaier, S. 39-50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 315
  • NJW 2013, 3045
  • NStZ 2013, 610
  • StV 2013, 678
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Mitteilungspflicht nicht besteht, wenn keine auf eine Verständigung hinzielende Gespräche stattgefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 = StV 2011, 72, 73 sowie Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 = StV 2011, 202, 203; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 243 Rn. 18 a; a.A. ohne nähere Begründung Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 243 Rn. 52 c und Mosbacher NZWiSt 2013, 201, 206).

    Gleichzeitig betont das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Mitteilungspflicht nur dann eingreift, wenn bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen (BVerfG aaO, S. 1065 Rn. 85 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/12310 S. 12 und auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Negativmitteilung" verwendet hat, bezieht sich dieser nur auf gescheiterte Gespräche (BVerfG aaO, S. 1067 Rn. 98 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10).

  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
    b) Vor diesem Hintergrund muss ein Revisionsführer, der eine Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO rügen will, - gegebenenfalls nach Einholung von Erkundigungen beim Instanzverteidiger (vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 344 Rn. 22 mwN) - bestimmt behaupten und konkret darlegen, in welchem Verfahrensstadium, in welcher Form und mit welchem Inhalt Gespräche stattgefunden haben, die auf eine Verständigung abzielten (vgl. BGHSt 56, 3).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Mitteilungspflicht nicht besteht, wenn keine auf eine Verständigung hinzielende Gespräche stattgefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 = StV 2011, 72, 73 sowie Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 = StV 2011, 202, 203; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 243 Rn. 18 a; a.A. ohne nähere Begründung Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 243 Rn. 52 c und Mosbacher NZWiSt 2013, 201, 206).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
    Zwar führt das Bundesverfassungsgericht - ohne auf den entgegenstehenden Wortlaut des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO einzugehen - aus, wenn zweifelsfrei feststehe, dass überhaupt keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben, könne ausnahmsweise (lediglich) ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgeschlossen werden (BVerfG aaO, S. 1067 Rn. 98; so auch in einem obiter dictum BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
    Die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten dienen der "Einhegung" der den zulässigen Inhalt von Verständigungen beschränkenden Vorschriften (BVerfG NJW 2013, 1058 ff, 1064 Rn. 82 und 1066 Rn. 96).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Durch Beschluss vom 22. August 2013 verwarf der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Beschwerdeführers nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet und verwies "ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts" zur Zulässigkeit der Rüge, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, und zum Anwendungsbereich dieser Verfahrensvorschrift auf ein Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -.

    Der vom Bundesverfassungsgericht hier verwendete Begriff der "Negativmitteilung" bezieht sich - entgegen der Annahme des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 - nicht nur auf die Mitteilung über gescheiterte Verständigungsgespräche, sondern umfasst auch die Mitteilung darüber, dass es keine Verständigungsgespräche gegeben hat.

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Ergänzend verwies der 5. Strafsenat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betreffe, auf ein Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -.

    Der vom Bundesverfassungsgericht hier verwendete Begriff der "Negativmitteilung" bezieht sich - entgegen der Annahme des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 - nicht nur auf die Mitteilung über gescheiterte Verständigungsgespräche, sondern umfasst auch die Mitteilung darüber, dass es keine Verständigungsgespräche gegeben hat.

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    a) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen im Sinne der §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist, und gegebenenfalls deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang weiter rügt, die Unterrichtung durch den Vorsitzenden vom 10. April 2014 sei unvollständig gewesen, wird dies von dem Revisionsvortrag nicht getragen, da diesem ein weitergehender Inhalt des Erörterungsgesprächs vom 23. Oktober 2012 nicht zu entnehmen ist (zu dem Erfordernis, zum Inhalt der Verständigungsgespräche vorzutragen vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    a) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 316).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    a) Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine so genannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG, NJW 2014, 3504 f.; anders noch Senat, Beschluss vom 17. September 2013 im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    (1) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150 und Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Zum einen sind die allgemeinen Vorschriften, nach denen dem Revisionsgericht die Prüfung von Verfahrensverstößen nur aufgrund einer entsprechenden Rüge und der Angabe der zu ihrer Beurteilung erforderlichen Tatsachen erlaubt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2, § 352 Abs. 1 StPO), nicht modifiziert worden (vgl. im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315; Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; BT-Drucks. 16/12310 S. 9).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Ergänzend verweist der Senat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betrifft, auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Die Rüge ist bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, ob überhaupt Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben und welchen Inhalt diese gegebenenfalls hatten (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318; BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Allgayer NStZ 2014, 530; offengelassen von BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vgl. dazu auch BVerfG NStZ 2014, 592, 594).

    a) Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO grundsätzlich die so genannte Negativmitteilung auch dann, wenn keine auf eine Verständigung hinzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG NStZ 2014, 592, 593 f.; anders noch Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315 ff.).

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13

    Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer

  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

  • OLG Celle, 18.12.2013 - 31 Ss 35/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO

  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 149/15

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilung; Beruhen)

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

  • KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13

    Zu den Mitteilungs- und Protokollierungspflichten im Hinblick auf Gespräche, die

  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21

    Unzulässige Rüge der Verwertung einer nicht ordnungsgemäß eingeführten Urkunde

  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13

    Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener

  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

  • KG, 11.03.2014 - 161 Ss 21/14

    Fehlende Negativmitteilung und fehlendes Negativattest über

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