Rechtsprechung
BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 EMRK
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme eines Rechtsmittels: keine Berücksichtigung von Sonderwissen der Strafkammer; keine Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung bei durch Verteidiger hervorgerufenem Irrtum des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 404 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 333 StPO, § 297 StPO, § 473 Abs. 1 StPO
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Rechtsmittelrücknahme und deren Widerruflichkeit bei unterschiedlichen Erklärungen mehrerer Pflichtverteidiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 1 S. 1; StPO § 333
Rücknahme eines Rechtsmittels als Prozesshandlung durch zweifelsfreie Erklärung (hier: Beschränkung der Revision auf den Adhäsionsausspruch) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmittel: Rechtsmitteleinlegung durch mehrere Verteidiger - Rücknahme nur durch einen Verteidiger
Verfahrensgang
- LG Gera, 04.01.2019 - 320 Js 17911/17
- BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 351
- StV 2019, 819 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Anforderungen an die Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Berufung im …
Die wirksame Rücknahme der Berufung durch einen Verteidiger hat den Verlust des einheitlichen Rechtsmittels, auch soweit dieses von dem anderen Verteidiger eingelegt worden ist, zur Folge (BGH NStZ-RR 2019, 351). - KG, 12.01.2022 - 4 Ws 4/22
Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers bei erheblichem Aktenumfang
Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger dabei aus eigenem Recht und im eigenen Namen tätig wird, handelt es sich bei dem eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 StR 181/19 -, Rn. 10, juris m. w. N.). - OLG Hamm, 06.09.2021 - 4 RVs 85/21
Bewertung mehrerer Revisionsanträge verschiedener Verteidiger
Mehrere Rechtsmittel verschiedener Verteidiger führen nicht zu verschiedenen selbständigen Rechtsmitteln, sondern zu einem einheitlichen Rechtsmittel des Beschuldigten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 StR 181/19 - juris m. w. N.; BGH, Beschl. v. 07.07.1995 - 3 StR 205/95 - juris;… Gericke in: KK-StPO, 8. Aufl., § 344 Rdn. 13) Die Verteidigerin B hat zwar bei der Revisionseinlegung mit Schriftsatz vom 15.06.2021 bereits die Verletzung materiellen Rechts - ohne einschränkende Zusätze - gerügt. - BGH, 06.10.2020 - 2 StR 94/20
Verwerfung der Revision als unbegründet
Der Antrag des Angeklagten vom 9. Januar 2020, ihm im Adhäsionsverfahren für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin L. aus G. beizuordnen, wird zurückgewiesen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 StR 181/19, juris Rn. 17).