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   BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18   

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https://dejure.org/2019,22794
BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18 (https://dejure.org/2019,22794)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2019 - XII ZB 33/18 (https://dejure.org/2019,22794)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18 (https://dejure.org/2019,22794)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § ... 1598 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1598 a BGB, Art. 19 EGBGB, Art. 20 EGBGB, § 72 Abs. 2 FamFG, §§ 100, 169 Nr. 2 FamFG, § 1600 Abs. 1 BGB, § 171 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 1600 b Abs. 1 BGB, Art. 19 Abs. 1 EGBGB, Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB, Art. 20 Abs. 1 EGBGB, §§ 108 f. FamFG, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 1598 a Abs. 2 BGB, § 1598 a Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des international anwendbaren Rechts für den Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung in entsprechender Anwendung des Abstammungsstatuts; Entfaltung einer nach ausländischem Recht (hier: Ungarn) erfolgten statusrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des international anwendbaren Rechts für den Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung in entsprechender Anwendung...

  • rewis.io

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei binationalen Eltern

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1598 a; EGBGB Art. 19 ; EGBGB Art. 20

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des international anwendbaren Rechts für den Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung in entsprechender Anwendung des Abstammungsstatuts; Entfaltung einer nach ausländischem Recht (hier: Ungarn) erfolgten statusrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung - und die frühere Vaterschaftsfeststellung in Ungarn

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abstammungsfeststellung in Ungarn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei binationalen Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2849
  • MDR 2019, 1257
  • FamRZ 2019, 1543
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 173/16

    Abstammungssache: Anspruch auf Einwilligung in die genetische Untersuchung trotz

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Dass in einem vorhergehenden statusrechtlichen Abstammungsverfahren das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens ohne Rechtsverteidigung hingenommen worden ist, kann ohne Hinzutreten von weiteren Umständen nicht dazu führen, dass das Bedürfnis für eine statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung entfällt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 30. November 2016 - XII ZB 173/16, FamRZ 2017, 219).

    Dies wiederum scheidet dann aus, wenn der in dem schon erstellten Gutachten ermittelte Wahrscheinlichkeitsgrad nach wie vor zur höchstmöglichen Wahrscheinlichkeitsstufe ("Vaterschaft praktisch erwiesen") führen würde (Senatsbeschluss vom 30. November 2016 - XII ZB 173/16 - FamRZ 2017, 219 Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen ist der Anspruch bei noch ausstehender Klärung "niederschwellig" ausgestaltet, setzt insbesondere anders als das Vaterschaftsanfechtungsverfahren keinen Anfangsverdacht voraus und wird lediglich - wie jeder zivilrechtliche Anspruch - durch die Grundsätze von Treu und Glauben nach § 242 BGB begrenzt (Senatsbeschluss vom 30. November 2016 - XII ZB 173/16 - FamRZ 2017, 219 Rn. 24).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15

    Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Denn das Abstammungsstatut umfasst nach seiner Zielrichtung alle Rechtsfragen, die mit dem Zustandekommen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund biologischer Herkunft zusammenhängen, so dass Art. 19 Abs. 1 EGBGB über den Gesamtbereich der Abstammung herrscht (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 351/15 - FamRZ 2016, 1849 Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Maßgeblich ist jedoch zum einen, dass die isolierte Klärung gerade als Alternative zur Anfechtung geschaffen wurde, die - grundlegend anders als diese - keine statusrechtlichen Auswirkungen haben soll und hat (vgl. jurisPK-BGB/Duden [Stand: 7. August 2018] Art. 20 EGBGB Rn. 13; BT-Drucks. 16/6561 S. 8 ff.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 441, 447).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Der beim statusneutralen Klärungsanspruch zur Beurteilung stehende Sachverhalt ist in rechtlicher Hinsicht auch so weit mit dem Tatbestand des vom Gesetzgeber in Art. 19 Abs. 1 EGBGB geregelten Sachverhalts vergleichbar, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. zu dieser Voraussetzung Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • OLG Celle, 07.03.2007 - 15 UF 160/06

    Streit über die Wirksamkeit einer im nichteuropäischen Ausland abgegebenen

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Denn anderenfalls würde die Fortgeltung des alten Rechts ohne sachlichen Grund perpetuiert (vgl. etwa OLG Celle OLGR 2007, 944; OLG Hamm FamRZ 2005, 291, 292; BayObLG FamRZ 2000, 699, 700; Erman/Hohloch BGB 15. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 7 mwN; MünchKommBGB/Helms 7. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 63 mwN; Staudinger/Rauscher BGB [2016] Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 5 ff.).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Der beim statusneutralen Klärungsanspruch zur Beurteilung stehende Sachverhalt ist in rechtlicher Hinsicht auch so weit mit dem Tatbestand des vom Gesetzgeber in Art. 19 Abs. 1 EGBGB geregelten Sachverhalts vergleichbar, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. zu dieser Voraussetzung Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Denn anderenfalls würde die Fortgeltung des alten Rechts ohne sachlichen Grund perpetuiert (vgl. etwa OLG Celle OLGR 2007, 944; OLG Hamm FamRZ 2005, 291, 292; BayObLG FamRZ 2000, 699, 700; Erman/Hohloch BGB 15. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 7 mwN; MünchKommBGB/Helms 7. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 63 mwN; Staudinger/Rauscher BGB [2016] Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 5 ff.).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 662/13

    Abänderungsverfahren für eine ausländische Kindesunterhaltsentscheidung:

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    a) Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die unbeschadet des Wortlauts von § 72 Abs. 2 FamFG auch in den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 372 = FamRZ 2015, 479 Rn. 11), ergibt sich vorliegend aus §§ 100, 169 Nr. 2 FamFG.
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Mit der statusneutralen Abstammungsklärung ist für den Antragsgegner auch weder die Gefahr des Verlusts von wohlerworbenen Rechten verbunden noch sind die unter dem Stichwort "Günstigkeitsprinzip" (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687 Rn. 15 ff. mwN) diskutierten Fragen berührt.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
    Hierbei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 - NJW 2019, 1605 Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Vaterschaft zu einem

    Der Anspruch auf Klärung der Abstammung aus § 1598a BGB ist - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - in seiner geltenden Fassung auf die bestehende rechtliche Familie mit der Folge begrenzt, dass weder seitens des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ein Klärungsanspruch gegenüber dem Kind noch dessen Verpflichtung zur Klärung einer direkten verwandtschaftlichen Beziehung auf Begehren des Kindes besteht (vgl. BGH FamRZ 2017, 219, 220; 2019, 1543; 1545 f.; eine weitergehende Konzeption verfolgt der Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts in § 1600g Abs. 1 Nr. 6 DiskE; dazu Schwonberg FamRZ 2019, 1303, 1309 f.; Finger FuR 2020, 559 ff.; s. Thesen 75 - 91 des Abschlussberichts Arbeitskreis Abstammungsrecht, 2017, S. 82 ff.).
  • BGH, 17.11.2021 - XII ZB 117/21

    Für die Frage, ob es bei einem bereits vorliegenden Abstammungsgutachten an einer

    Diese Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 10. Juli 2019 (XII ZB 33/18 - FamRZ 2019, 1543) aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, das nach Durchführung einer Beweisaufnahme erneut auf Abänderung des amtsgerichtlichen Beschlusses und Antragsabweisung erkannt hat.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 10. Juli 2019 (XII ZB 33/18 - FamRZ 2019, 1543) entschieden hat, ist in vorliegendem Fall die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben, deutsches Recht anwendbar und das Klärungsbegehren nicht deshalb treuwidrig im Sinne des § 242 BGB, weil der Antragsteller die Einwendungen gegen das Abstammungsgutachten nicht bereits in dem ungarischen Verfahren erhoben hat.

    Dies wiederum scheidet jedenfalls dann aus, wenn der in dem schon erstellten Gutachten ermittelte Wahrscheinlichkeitsgrad nach wie vor zur höchstmöglichen Wahrscheinlichkeitsstufe ("Vaterschaft praktisch erwiesen") führen würde (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2016 - XII ZB 173/16 - FamRZ 2017, 219 Rn. 14 ff. und vom 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18 - FamRZ 2019, 1543 Rn. 27).

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 102/20

    Antrag auf Gewährung von Vollstreckungsschutz in einem auf die

    Im Übrigen ist die Aufhebung des Vollstreckungstitels nach Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung nicht so weit mit derjenigen vor diesem Zeitpunkt vergleichbar, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18 - FamRZ 2019, 1543 Rn. 18 mwN).
  • KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18, FamRZ 2019, 1543 [Rz. 11]) ergibt sich hier, nachdem x x minderjährig ist und sich für gewöhnlich im Inland aufhält, aus Art. 8 Abs. 1 Brüssel Ila-VO (VO [EG] Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 sowie Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO [41. Aufl. 2020], Art. 8 EuEheVO Rn. 1f.).
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Vor diesem Hintergrund bestehen unter Berücksichtigung der Angaben der Antragsteller keine Zweifel an der genetischen Vaterschaft des Antragstellers (vgl. BGH FamRZ 2019, 1543 ; 2022, 459 [jeweils zur Klärung der Abstammung durch ein im Ausland erstelltes Gutachten]).
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