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   BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60   

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https://dejure.org/1960,1017
BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,1017)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1960 - 2 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,1017)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1960 - 2 StR 307/60 (https://dejure.org/1960,1017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie Auslosung der Jugendschöffen für jedes Geschäftsjahr im Vorhinein hierfür - Unzulässigkeit der Bestimmung von Sitzungstagen der Strafkammer als solche der Jugendkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 107
  • NJW 1960, 1918
  • MDR 1960, 942
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Bei der neuen Verhandlung und Entscheidung wird die Strafkammer Gelegenheit haben zur Prüfung, ob nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise die Heranziehung eines Sachverständigen gebieten (BGHSt 2, 163; 3, 27, 52).

    Ein Fortsetzungszusammenhang, wie ihn die Jugendkammer für gegeben hält, setzt einen Gesamtvorsatz voraus; ein Fortsetzungsvorsatz, der bisher nur festgestellt ist, genügt nicht (BGHSt 1, 313; 2, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51].

  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Die Jugendkammer ist als Jugendgericht ein Gericht besonderer Art innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit (BGHSt 7, 26).
  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 8, 240; 10, 179 [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57]; Kern, Gerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. S. 148 f).
  • BGH, 15.11.1955 - 5 StR 408/55

    Tötung eines KPD-Funktionärs, der im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 8, 240; 10, 179 [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57]; Kern, Gerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. S. 148 f).
  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Von dieser Unterscheidung hängt aber die Besetzung der Jugendkammer ab (siehe auch BGHSt 11, 54).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Ein Fortsetzungszusammenhang, wie ihn die Jugendkammer für gegeben hält, setzt einen Gesamtvorsatz voraus; ein Fortsetzungsvorsatz, der bisher nur festgestellt ist, genügt nicht (BGHSt 1, 313; 2, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51].
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Ein Fortsetzungszusammenhang, wie ihn die Jugendkammer für gegeben hält, setzt einen Gesamtvorsatz voraus; ein Fortsetzungsvorsatz, der bisher nur festgestellt ist, genügt nicht (BGHSt 1, 313; 2, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51].
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Bei der neuen Verhandlung und Entscheidung wird die Strafkammer Gelegenheit haben zur Prüfung, ob nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise die Heranziehung eines Sachverständigen gebieten (BGHSt 2, 163; 3, 27, 52).
  • BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57
    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 8, 240; 10, 179 [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57]; Kern, Gerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. S. 148 f).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Die Bestimmung, nach der unter Ziffer IX 1 des Geschäftsverteilungsplans allgemein als Sitzungstage für die 1. (Große) Strafkammer "Montag und Donnerstag sowie jeder 1. und 3. Mittwoch eines Monats" vorgesehen waren (Bd. IX Bl. 108 R), zwang den Strafkammervorsitzenden nicht, nun auch jeden Montag und Donnerstag und jeden 1. und 3. Mittwoch eines Monats als Sitzungstage für die Auslosung der Schöffen am 9. Dezember 1977 anzugeben; es genügte, daß er so viele Sitzungstage angab, wie nach seiner Planung voraussichtlich benötigt wurden (BGH NJW 1960, 1918).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Außerordentlich ist eine Sitzung jedoch nicht schon dann, wenn sie - aus besonderen Gründen an einem anderen Tag - an die Stelle der geschäftsplanmäßigen Sitzung tritt, sondern erst dann, wenn das Gericht sie zusätzlich zu dieser abhält (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110).
  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 15, 107 betrifft einen anderen Fall (vgl. hierzu aber Sieg NJW 1980, 2453).
  • OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83

    Absolute Revisionsrüge in Bezug auf Verhandlung einer Strafkammer mit

    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 15, 107).
  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 466/78

    Unzulässigkeit der Ermittlung von Schöffen durch Auslosung bei Nichtvorliegen

    Die dargelegten Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110; 16, 63, 65; Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73 , Beschlüsse vom 7. November 1978 - 5 StR 640/78 , vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78 und vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 682/76

    Bestimmung der Reihenfolge der teilnehmenden Jugendschöffen durch Auslosung für

    Das widersprach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GVG) und seiner übereinstimmenden Interpretation durch Rechtsprechung (BGHSt 15, 107, 109) und Lehre (KMR 6. Aufl. GVG Anm. 2 b; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 45 Anm. 3 d; Eb. Schmidt, Lehrkomm. III GVG § 45 Rdn. 6; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 35 Rdn. 22; Grethlein/Brunner, JGG 3. Aufl. § 33 Anm. 1 b).
  • BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70

    Vorliegen einer "außerordentlichen Sitzung" - Verlegung der Sitzung anstatt

    Eine außerordentliche Sitzung im Sinne dieser Vorschriften ist nur eine solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (BGHSt 11, 54; 15, 107) [BGH 02.08.1960 - 1 StR 229/60].
  • BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer

    Eine außerordentliche Sitzung ist nur eine solche, die zusätzlich zu der geschäftsplanmäßigen abgehalten wird, nicht aber eine solche, die an die Stelle einer planmäßigen tritt (BGHSt 15, 107).
  • BGH, 12.12.1961 - 1 StR 470/61

    Rechtsmittel

    Der 2. Strafsenat hat sich ihr angeschlossen (BGHSt 15, 107, 110) [BGH 10.08.1960 - 2 StR 307/60].
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 745/76

    Inhalt der vorschriftsmäßigen Besetzung einer Jugenkammer mit Jugendschöffen

    Das widersprach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GVG) und seiner übereinstimmenden Interpretation durch Rechtsprechung (BGHSt 15, 107, 109) und Lehre (KMR 6. Aufl. GVG Anm. 2 b; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 45 Anm. 3 d; Eb. Schmidt, Lehrkomm. III GVG § 45 Rdn. 6; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 35 Rdn. 22; Grethlein/Brunner, JGG 3. Aufl. § 33 Anm. 1 b).
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