Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5479
BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60 (https://dejure.org/1960,5479)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1960 - 2 StR 345/60 (https://dejure.org/1960,5479)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1960 - 2 StR 345/60 (https://dejure.org/1960,5479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und Betrugs im Rückfall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60
    Die Beanstandung, die Sitzungsniederschrift lasse nicht erkennen, "ob nach der Vernehmung eines jeden Zeugen und des Sachverständigen der Angeklagte befragt worden ist, ob er etwas zu erklären habe", ist ihrem Wortlaut nach eine Protokollrüge und daher unzulässig (BGHSt 7, 162).
  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56

    Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60
    Auch wenn der Angeklagte das Zimmer des Rück aufgebrochen hatte, um Schnaps zum alsbaldigen Verbrauch wegzunehmen, hat er einen schweren Diebstahl begangen, da er dann aus dem aufgebrochenen Zimmer eine Reihe anderer wertvoller Gegenstände sich zueignete (BGHSt 9, 253).
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59

    Verhängung einer Gefängnisstrafe für eine Gesamtstrafe aus mehreren

    Auszug aus BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60
    Für die Strafbemessung im Falle W. wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHSt 13, 146 hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht