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   BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76   

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BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76 (https://dejure.org/1976,1021)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1976 - 1 StR 385/76 (https://dejure.org/1976,1021)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 StR 385/76 (https://dejure.org/1976,1021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung eines verschärften Strafrahmens für Rückfalltäter - Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen bei Diebstahlstaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 387
  • NJW 1976, 2171
  • MDR 1976, 941
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).

    Die Anwendung des verschärften Strafrahmens für Rückfalltäter findet ihre Rechtfertigung in dem Vorwurf zweimaliger Mißachtung der von einer Verurteilung ausgehenden Warnfunktion (BGH NJW 1971, 2318; BGHSt 25, 107, 108; Dreher NJW 1972, 188).

    Eine Gesamtstrafenbildung, durch die das Merkmal der zweifachen Vorverurteilung in Frage gestellt werden könnte (vgl. BGH NJW 1971, 2318), kam im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

  • OLG Schleswig, 04.06.1975 - 1 Ss 393/74
    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
    Beide Vorverurteilungen waren auch bereits bei Begehung der neu abzuurteilenden Taten rechtskräftig; es kommt daher nicht auf die Entscheidung der Frage an, ob es genügt hätte, wenn die Rechtskraft der Vorverurteilungen im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Verhandlung über die neuen Taten vorhanden gewesen wäre (vgl. OLG Schleswig NJW 1975, 2353, 2354).

    Nach alledem setzt die Anwendung des verschärften Strafrahmens für Rückfalltaten nicht voraus, daß die erste Vorverurteilung schon bei Begehung der zweiten Vortat rechtskräftig war (BayObLG MDR 1975, 594; OLG Schleswig NJW 1975, 2353; Dreher, StGB 36. Aufl. § 48 Rdn. 4; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 48 Rdn. 9; s. ferner Horstkotte JZ 1970, 152, 153).

  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 364/74

    Hehlerei, Bandendiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fehlerhafte Vornahme

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73

    Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Gebrauchmachen durch Vorlage von

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 10. August 1976, der für den inzwischen aufgehobenen § 48 StGB aus der Nichtanführung des Wortes "rechtskräftig" andere Schlüsse gezogen, dabei aber die Entstehungsgeschichte der Vorschriften des § 48 StGB a.F. und des § 66 StGB nicht berücksichtigt hat (vgl. BGHSt 26, 387), steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

    Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71]; Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02

    Streithilfe: Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Prozessvergleich

    In Fällen einer unerträglichen Kollusion der Hauptparteien kann vielmehr im Einzelfalle nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Maßgeblichkeit der Parteivereinbarung für die Kosten der Streithilfe entfallen und dann eine dem Nachgeben des Gegners des Streithelfers entsprechende Verteilung der Kosten zum Zuge kommen (vgl. OLG Celle, NJW 76, 2171; Stürmer, MDR 74, 938).
  • BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der

    Denn es fehlt schon an dem für die Anwendung des § 48 StGB grundlegenden Erfordernis, daß von den zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden Straftaten die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen worden ist (BGHSt 26, 387, 389 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.1978 - 4 StR 671/77

    Zur Zulässigkeit der Verfahrensrüge - Anforderungen an förmliche

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt in Fällen dieser Art die gesamtstrafenfähige weitere Verurteilung keine zweite Verurteilung i.S.v. § 48 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (BGH NJW 1971, 2318; GA 1976, 182; NJW 1976, 2171).
  • BGH, 29.08.1979 - 3 StR 266/79

    Voraussetzung einer Bestrafung wegen Rückfalls hinsichtlich zweier

    Zwei gesamtstrafenfähige Verurteilungen erfüllen die Voraussetzungen nicht (BGH NJW 1971, 2318; GA 1976, 182; NJW 1976, 2171, Beschluß vom 19. Januar 1978 - 4 StR 671/77).
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