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   BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94   

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BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94 (https://dejure.org/1994,1138)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1994 - X ARZ 689/94 (https://dejure.org/1994,1138)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 (https://dejure.org/1994,1138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandsbestimmung - Zuständigkeit - Feststellung durch BGH - Verweisung an unzuständiges Gericht - Aufhebung des Beschlusses - Zurückverweisung zur Tatsachenermittlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6
    Voraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 6
    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof; Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 534
  • MDR 1995, 632
  • VersR 1995, 190
  • DB 1995, 141
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
    Aus Gründen der Prozeßökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn ein drittes, am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag im Bestimmungsverfahren gestellt ist (vgl. BGHZ 71, 70 ff. [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78]).

    Da der Verweisungsbeschluß ohne Anhörung der Beklagten ergangen ist, entfaltet er keine Bindungswirkung (BGHZ 71, 69, 72; BGHZ 102, 338).

  • BayObLG, 04.10.1988 - AR 1 Z 67/88

    Bindungswirkung einer Verweisung eines Kostenfestsetzungsantrags durch das

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
    Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 36 Nr. 6 ZPO ist grundsätzlich, daß eines der streitenden Gerichte zuständig ist (BayObLGZ 1988, 305, 306; Stein/Jonas/Schumann, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. § 36 Rdn. 23; Zöller/Vollkommer, Komm. z. ZPO, 18. Aufl. § 36 Rdn. 27; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, Komm. z. ZPO, 52. Aufl. § 36 Rdn. 29).
  • BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88

    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
    Die Sache ist jedoch infolge der Verweisung beim Landgericht Bückeburg anhängig geworden (BGH NJW 1989, 461, 462).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
    Da der Verweisungsbeschluß ohne Anhörung der Beklagten ergangen ist, entfaltet er keine Bindungswirkung (BGHZ 71, 69, 72; BGHZ 102, 338).
  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 1 AR 35/06

    Zur Bindungswirkung eines wegen Willkürlichkeit unwirksamen

    Denn § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO setzt schon nach seinem Wortlaut voraus, dass eines der am Streit beteiligten Gerichte für den Rechtsstreit in Wahrheit zuständig ist (vgl. BGH, NJW 1995, 534).

    Ermittlungen hierzu hat der Senat nicht von Amts wegen anzustellen (vgl. BGH, NJW 1995, 534), vielmehr ist es Sache der Klägerin, die notwendigen Nachforschungen rechtzeitig anzustellen.

  • BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97

    Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

    Eine abschließende Aufklärung dieser Frage ist im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO nicht veranlaßt (vgl. Sen.Beschl. v. 10.08.1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534).
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96

    Auslegung einer Gerichtsstandvereinbarung

    Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung nach dieser Vorschrift ist aber regelmäßig, daß eines der streitenden Gerichte zuständig ist (Sen.Beschl. v. 10.08.1994, X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher

    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts feststeht und ein Verweisungsantrag des Klägers dorthin gestellt ist (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 6, juris) oder wenn bei dem dritten Gericht zwar kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, dieses aber aufgrund eines bindenden Verweisungsbeschlusses gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zuständig geworden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 -, Rn. 12, juris).

    Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist es jedoch nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, die Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, am Kompetenzkonflikt bisher unbeteiligtes Gericht nach dem Gesetz für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17

    Zuständigkeit des Registergerichts für Vollstreckungshandlungen

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen(vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 60/19

    Zulässigkeit der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Im Falle einer unzulässigen Zurückverweisung ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu verfahren (vgl. BGH , Beschl. v. 01.08.1994 - X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534; Saenger , ZPO, 8. Aufl. 2019, § 281 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 32 Sa 84/11

    Verfahrensrecht - Architektenhonorarklage: Örtliche Zuständigkeit?

    Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist grundsätzlich, dass eines der streitenden Gerichte zuständig ist (BGH NJW 1995, 534; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn 27).

    Da im Streitfall nicht feststeht, ob für die Klage des Klägers zu 1. das Amtsgericht D zuständig ist, ist es sachgerecht, den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts M vom 01.08.2011 zur Wahrung der Einheitlichkeit des Verfahrens insgesamt aufzuheben und die Sache an das Amtsgericht M zur weiteren Prüfung der Zuständigkeit zurückzugeben (vgl. BGH NJW 1995, 534).

  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

    bb) Die Unzuständigkeit des Landgerichts Berlin folgt auch nicht aus § 14 Nr. 6 des Vertrags und der Wahlrechtsausübung der Beklagten, mit der Folge, dass hier die Bestimmung des Landgerichts Düsseldorf als zwar bisher unbeteiligtes, jedoch ausschließlich zuständiges Gericht möglich wäre, wenn der Kläger einen entsprechenden Verweisungsantrag stellt (vgl. BGH NJW 1995, 534).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94

    Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern

    Dabei sind die Tatsachen, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder etwa ein drittes Gericht nach dem Gesetz zuständig ist, nicht vom Bundesgerichtshof zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und

    Es ist im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, bisher unbeteiligtes Gericht für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Steht fest, dass das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht zuständig ist und kann die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht ohne weitere Tatsachenermittlung getroffen werden, ist es sachgerecht, den Verweisungsbeschluss aufzuheben und den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggf. auf Antrag weiterverweisen kann (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

  • BSG, 24.10.2012 - B 12 SF 2/12 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - notwendige

  • OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag

  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

  • KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und

  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 1 AR 6/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit:

  • OLG Naumburg, 11.11.2014 - 1 AR 19/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Fehlerhafte Verweisungsentscheidung vor Klagezustellung

  • OLG Hamm, 29.10.2019 - 32 SA 64/19

    Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Wohnsitzwechsel; allgemeiner

  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, 23.10.1996 - XII ARZ 13/96

    Streitgegenstand gegenläufiger Unterhaltsabänderungsklagen

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2022 - 2 AR 21/22

    Möglichkeit von Umdeutung von Verweisungsbeschluss nach ZPO in

  • BGH, 14.02.1995 - X ARZ 35/95

    Ermittlung von Tatsachen durch den BGH im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2004 - 15 AR 18/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei örtlicher Unzuständigkeit beider am

  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

  • BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH in einem negativen

  • OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 AR 26/04

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten

  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 1 AR 7/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

  • BayObLG, 01.04.1999 - 1Z AR 34/99

    Verweisungsbeschluß bei subjektiver Klagehäufung

  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes

  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

  • BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen objektiver

  • BGH, 27.06.1995 - X ARZ 534/95

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Mahnbescheides wegen der Forderung aus einer

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