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   BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00   

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BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00 (https://dejure.org/2001,2565)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00 (https://dejure.org/2001,2565)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00 (https://dejure.org/2001,2565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Disziplinarklage - Leichtfertige Überschuldung - Nebentätigkeitsgenehmigung - Rechtsmißbräuchliche Amtsbezeichnung - Revision - Besteuerungsverfahren - Verwertungsverbot - Durchbrechung des Steuergeheimnisses - Richteramt

  • opinioiuris.de

    Entfernung eines Richters aus dem Dienst

  • Judicialis

    AO § 30; ; AO § ... 393 Abs. 2; ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 5; ; AO § 393 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 393 Abs. 2 Satz 1; ; LDG § 12 Abs. 2; ; LDG § 12 Abs. 3; ; LDG § 11 Abs. 1; ; BGB § 652; ; DRiG § 41; ; GewO § 35 Abs. 1; ; StBerG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 834
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Ein zwingendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn im Fall des Unterbleibens der Verwertung die Gefahr besteht, daß schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (BFHE 149, 387 ).

    Über die genannten Beispielsfälle hinaus darf nur in Ausnahmefällen von ähnlicher Gewichtung ein zwingendes öffentliches Interesse an der Durchbrechung des Steuergeheimnisses bejaht werden (BFHE 149, 387 ).

    Für das Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses kann als Parallele, wenn auch im Gewicht hinter der vorliegenden Fallgestaltung zurückbleibend, auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE 149, 387 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl 1982, 694 ) zur Offenbarungsbefugnis im Fall der steuerlichen Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden verwiesen werden.

    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei dem Unterbleiben der Verwertung der Tatsachen und Beweismittel die Gefahr besteht, daß schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (BFHE 149, 387 ).

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Der Richter muß bei der rechtsprechenden Tätigkeit stets in der Lage sein, frei von außerrechtlichen Einflüssen, Zwängen und Rücksichtnahmen Gesetz und Recht Geltung zu verschaffen (BVerwGE 78, 216 ).

    Die Erwähnung des Richteramtes ist demgemäß in der Regel erlaubt (BVerwGE 78, 216 ).

    Er verletze seine sich aus dem ihm anvertrauten Richteramt ergebende Pflicht, wenn er das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung seiner Richteramtsbezeichnung dazu benutzt und einsetzt, um seiner Meinung in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Richteramtes eigene politische Auffassungen wirksamer durchzusetzen (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl. 1988, 782; BVerwGE 78, 216 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Die Ergänzung der Auskunftspflicht durch ein Verwertungsverbot für die Verfolgung von Dienstvergehen ist zudem zum Schutz des Grundrechts des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG geboten (vgl. BVerfGE 56, 37 zur Auskunftspflicht des Gemeinschuldners im Konkurs).

    Zwar ist die Auferlegung einer Auskunftspflicht, durch die der Steuerpflichtige in die Konfliktsituation geraten kann, sich selbst eines Dienstvergehens zu bezichtigen, als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG zu beurteilen (BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, NJW 1999, 779) und berührt zugleich die Würde des Menschen, wenn der Betroffene zur Erfüllung der Auskunftspflicht Zwangsmitteln ausgesetzt wird (nicht eindeutig BVerfGE 56, 37 , das allgemein von einem "Zwang" zur Selbstbezichtigung spricht).

    Ob das strafrechtliche Verwertungsverbot Einschränkungen unterliegt oder der verfassungsrechtlich gebotenen Absicherung der Auskunftspflicht nur dann Rechnung trägt, wenn es unbegrenzt gilt, bedurfte in dem genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts keiner Entscheidung (vgl. aber BVerfGE 56, 37 zur Aufgabe des Gesetzgebers, das Verwertungsverbot näher auszugestalten und durch Offenbarungsverbote abzusichern).

  • BVerwG, 10.12.1974 - I D 65.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Er besagt, daß die schwerste Disziplinarmaßnahme erst verhängt werden soll, wenn geringere "erzieherische Mittel" versagt haben (Urteil vom 10. Dezember 1974 - BVerwG 1 D 65.74 - Dok.Ber. B 1975, 168; auch Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 - Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92).

    Dieser Grundsatz kommt - wie hier - von vorneherein nicht zur Anwendung, wenn das Verhalten das Vertrauen in die Amtsführung des Betroffenen endgültig zerstört hat, also für Maßnahmen der Pflichtenmahnung kein Raum ist (Urteil vom 10. Dezember 1974, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen stützt sich in hohem Maße auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung entgegengebracht wird (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl 1988, 782).

    Er verletze seine sich aus dem ihm anvertrauten Richteramt ergebende Pflicht, wenn er das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung seiner Richteramtsbezeichnung dazu benutzt und einsetzt, um seiner Meinung in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Richteramtes eigene politische Auffassungen wirksamer durchzusetzen (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl. 1988, 782; BVerwGE 78, 216 ).

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Auch nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung (vgl. § 354 StPO), die ergänzend heranzuziehen sind (§ 82 Abs. 3 Satz 1 DRiG i.V.m. § 87 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Satz 1 BDO; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Aufl., 1995, § 82 Rn. 2), sind Schuldspruchberichtigungen in der Revisionsinstanz zulässig (vgl. z.B. BGH, NJW 1994, 395 ; BGHSt 33, 4 ; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., 1999, § 354 Rn. 12 ff.; auch § 144 Abs. 4 VwGO).

    Eine Aufrechterhaltung der Disziplinarmaßnahme ist zulässig, wenn das disziplinarische Gewicht der auf einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt gestützten Pflichtverletzung und damit des Dienstvergehens nicht hinter demjenigen zurückbleibt, das der Dienstgerichtshof der von ihm angenommenen Pflichtverletzung zugemessen hat (für die revisionsrechtliche Prüfung im Strafrecht vgl. BGH, NStZ 1996, 507 ; NJW 1994, 395 ; Kuckein, a.a.O. § 354 Rn. 18).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Er besagt, daß die schwerste Disziplinarmaßnahme erst verhängt werden soll, wenn geringere "erzieherische Mittel" versagt haben (Urteil vom 10. Dezember 1974 - BVerwG 1 D 65.74 - Dok.Ber. B 1975, 168; auch Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 - Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Es ist grundsätzlich Sache des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs, die Umstände festzustellen und abzuwägen, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (für die Revision in berufsgerichtlichen Verfahren vgl. BGHSt 15, 372 ; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., 2000, § 114 Rn. 6, § 147 Rn. 13).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Wenn das Vertrauen in die Amtsführung des Richters zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme allein die Entfernung aus dem Dienst in Betracht; nach § 57 LRiG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 LDG "ist" in diesem Fall der Richter aus dem Dienst zu entfernen (zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Fall der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Auszug aus BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
    Wenn das Vertrauen in die Amtsführung des Richters zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme allein die Entfernung aus dem Dienst in Betracht; nach § 57 LRiG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 LDG "ist" in diesem Fall der Richter aus dem Dienst zu entfernen (zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Fall der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96

    Dienstvergehen eines (Zoll-)Beamten in Gestalt einer ungenehmigten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 D 7.80

    Einheit des Dienstvergehens - Pflichtverletzung - Möglichkeit der

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87

    Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm

  • BVerwG, 10.02.1987 - 2 B 131.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision bei einer auf

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2000 - 12d A 4145/99

    Verwendung von in einem Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren gewonnenen

  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00 -,.

    Mit Urteil vom 10. August 2001 wies der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - die Revision zurück (vgl. NJW 2002, S. 834).

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

    Zwar hat das Dienstgericht des Bundes in einem Fall, in dem ein später wegen verschiedener Vorwürfe aus dem Dienst entfernter Richter vor Einleitung des steuerstrafrechtlichen Vorermittlungsverfahren dem Finanzamt im Besteuerungsverfahren mitgeteilt hatte, dass er im Kalenderjahr 1993 Provisionseinnahmen in Höhe von 280.000,00 DM und 1994 in Höhe von 480.000,00 DM hatte, angenommen, die (anschließende) Beschlagnahme der Unterlagen im Steuerstrafverfahren stelle sich nicht als Zwang zur Erfüllung der Auskunftspflicht dar, so dass Art. 1, 2 Abs. 1 GG nicht berührt seien (BGH NJW 2002, 834; die auf die Entscheidung des BGH ergangene Entscheidung des BVerfG - NJW 2005, 1344 - verhält sich zu dieser Frage wie auch zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 393 Abs. 2 S. 2 AO nicht; gegen das Entstehen einer Konfliktlage für den Steuerpflichtigen bei lediglich "erzwingbarer" und noch nicht "erzwungener" Mitwirkung auch Rüster , wistra 1988, 49, 52; ähnlich auch Meine , wistra 1985, 186, 187).

    Anders als in der Entscheidung BGH NJW 2002, 834, wo Erkenntnisse aus dem Steuerstraf verfahren in den Blick genommen wurden, hatte der BGH in NJW 2005, 763 nunmehr über Mitteilungen zu entscheiden, die - wie hier - im Besteuerungsverfahren gemacht worden sind.

    ff) Die Entscheidung des BGH in seiner Eigenschaft als Dienstgerichtshof des Bundes (BGH NJW 2002, 834, zum Sachverhalt siehe Ziff. I. 2. b) cc); abweichend davon jetzt BGH NJW 2005, 763) ist nicht geeignet, die Überzeugung der Kammer von der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Vorschrift zu erschüttern.

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    In Anbetracht der überragenden Bedeutung der in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genannten Rechtsgüter für ein ordnungsgemäß funktionierendes Gemeinwesen wird dem Steuerpflichtigen demnach die Erklärung auch solcher Einkünfte zugemutet, durch deren Offenbarung er in den Verdacht einer Straftat geraten und durch die er sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen kann (vgl. BGH, Urt. vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, teilweise abgedruckt in NJW 2002, 834).
  • AnwG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - IV AG 1/09

    Zur Herausgabe von Handakten

    Die Kammer folgt nicht dem bisher im anwaltlichen Berufsrecht überwiegend vertretenen Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflichtverletzung, nachdem über den gesamten in einer Anschuldigungsschrift angeschuldigten Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich entschieden werden kann (BGH, NJW 2002, 834).
  • BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02

    Entfernung aus dem Dienst bei Beihilfebetrug

    a) Wenn das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters unheilbar zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Falle der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - 1 D 46.98, Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6).

    Die Abwägung der Umstände, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind, ist grundsätzlich Sache des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. für berufsgerichtliche Verfahren auch BGHSt 15, 372, 375).

  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof Beschluss vom 10.8.2001 - RiSt(R) 1/00 -, insoweit in NJW 2002, 834, nicht abgedruckt, bei juris Rdnr. 29, in einer Richterdienstsache entschieden.
  • VG Saarlouis, 07.02.2008 - 7 K 131/07

    Disziplinarverfahren und Steuergeheimnis, Verdacht der Steuerhinterziehung

    Schließlich waren auch die Voraussetzungen, die nach inzwischen wohl einheitlicher Rechtsprechung (vgl. insbes. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Beschluss vom 10.08.2001 - Ri St. (R) 1/00, NJW 2002, 834; FinG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2007 - 7 V 7060/07 - OVG Münster, Beschluss vom 15.03.2006 - 21 d A 2169/04.O; sämtlich veröffentlicht auch bei Juris) ein zwingendes öffentliches Interesse i.S.d. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO an einer Offenbarung von nach § 30 Abs. 1, Abs. 2 AO an sich geheim zu haltenden Verhältnissen zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens begründen, vorliegend nicht gegeben; zumindest fehlte es insoweit an jeglicher Überprüfung und Ermessensausübung.
  • OLG Hamburg, 02.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03

    Strafvollzug: Widerspruchsfrist bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung,

    Für den Bereich des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens habe der Bundesgerichtshof das im übrigen auch anerkannt (vgl. BGH NJW 2002, 834 ff).
  • OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03

    Anordnung einer Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe

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  • VG Ansbach, 13.03.2009 - AN 13b D 08.01323

    Zurückstufung um eine Stufe auf A 14 (Pharmazieoberrat); außerdienstliches

    Dabei prüfe der Kläger nicht, dass dem Beklagten im Disziplinarverfahren gerade dies äußerst negativ ausgelegt werde: Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2001 - RiST (R) 1/00 sei ein Richter disziplinarrechtlich geahndet worden, da er überschuldet gewesen sei.
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