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   BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,770
BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts der Beschwer einer Auskunftsverpflichtung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Erfüllung des titulierten Anspruchs; Erheblichkeit eines Geheimhaltungsinteresses der zur Auskunft verurteilten Partei für die Bemessung des Rechtsmittelinteresses; ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 643 Abs. 1; ; ZPO § 643 Abs. 2; ; BGB § 1605 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft über die Höhe einer Arbeitnehmerabfindung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verurteilung zur Auskunft trotz Verschwiegenheitsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 63
  • NJW 2005, 3349
  • MDR 2006, 267
  • FamRZ 2005, 1986
  • NZA-RR 2006, 36
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit hält der Senat an seiner vorläufigen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05 - FamRZ 2005, 1064, mit der er den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung in dieser Sache (vor Eingang der Rechtsbeschwerdebegründung) zurückgewiesen hatte, nicht fest.

    a) Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 aaO bereits ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht den Beklagten zu Recht verurteilt hat, Auskunft über die Höhe seiner Abfindung zu erteilen und diese durch Vorlage des Abfindungsvertrages zu belegen.

  • LAG Hamm, 05.10.1988 - 15 Sa 1403/88

    Unwirksame Verschwiegenheitsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Verschwiegenheit über betriebliche Tatsachen ist nämlich nur wirksam, wenn und soweit dies durch die Belange des Arbeitgebers gerechtfertigt ist (vgl. LAG Hamm DB 1989, 783 f.).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93

    Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftserteilung: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des Auskunftbegehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 - veröffentlicht bei JURIS).
  • BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Für die Höhe dieser Beschwer ist ohne Belang, ob die Verurteilung zu Recht erfolgte oder nicht, und ob überhaupt ein (hier: über den bereits titulierten Unterhalt hinausgehender) Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6. Mai 1998 - XII ZR 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insofern könnte nämlich aus einem Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem die Auskunft Begehrenden nicht hergeleitet werden (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96 - NJW 1997, 3246).
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muss die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluss vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94 - FamRZ 1995, 349, 351).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muss die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluss vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Im Einzelfall kann eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten geboten sein (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 157; BGH FamRZ 2005, 1986; FamRZ 1994, 28).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66; Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, WM 2010, 998 Rn. 2; Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 9).

    (3) Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Werterhöhung mit einer von ihr befürchteten Inanspruchnahme durch die Treugeber wegen der Datenweitergabe und mit seitens der Gesellschafter befürchteten Kapitalrückzahlungs- oder Schadensersatzansprüchen begründen will, betreffen diese Risiken, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigende Drittbeziehungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, FamRZ 2008, 1336 Rn. 8; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 und vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87).
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