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   BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05   

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https://dejure.org/2006,1023
BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05 (https://dejure.org/2006,1023)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2006 - I ZB 126/05 (https://dejure.org/2006,1023)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2006 - I ZB 126/05 (https://dejure.org/2006,1023)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zutritt zu einer Wohnung zur Sperrung der Gasversorgung als Durchsuchung; Schutz der Unverletzlichkeit einer Wohnung; Vollstreckung einer vertretbaren Handlung; Entbehrlichkeit der richterlichen Anordnung bei Räumung von Räumen; Begriff der Durchsuchung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Gassperrung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungszutritt zum Zwecke der Sperrung der Gasversorgung keine Wohnungsdurchsuchung

  • Judicialis

    GG Art. 13; ; ZPO § 758; ; ZPO § 758a; ; ZPO § 892

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; ZPO § 758 § 758a § 892
    Durchsetzung der Verurteilung zur Gewährung des Zutritts zur Wohnung zur Sperrung der Gasversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtsvollziehervollstreckung - Nicht stets Durchsuchungsbeschluss erforderlich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsvollstreckung gegen Gaskundin - Gerichtsvollzieher verlangt richterliche Ermächtigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sperrung des Gaszählers

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtsvollziehervollstreckung - Nicht stets Durchsuchungsbeschluss erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Gerichtsvollzieher die Mietwohnung betreten, um Gasversorgung abzustellen? (IMR 2007, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3352
  • MDR 2007, 238
  • NZM 2006, 863
  • ZMR 2007, 675
  • NJ 2006, 561
  • WM 2006, 2146
  • Rpfleger 2007, 36
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
    Der Umstand, dass der Einzelrichter des Landgerichts entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden und damit gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHZ 154, 200, 201 f.).

    In der Sache führt die Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters zur Aufhebung (vgl. BGHZ 154, 200, 202 f.) und, da die Sache nach den vom Beschwerdegericht getroffenen Feststellungen zur Endentscheidung reif ist, zur Anweisung an den Gerichtsvollzieher, seine Mitwirkung bei der Vollstreckung nicht mit der Begründung zu verweigern, diese erfordere eine in dem zu vollstreckenden Urteil nicht enthaltene Ermächtigung zum Betreten der Wohnung der Schuldnerin (§ 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
    Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 327; BVerfG NJW 2000, 943, 944).

    Auch in einem solchen Fall liegt keine Durchsuchung i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG vor (vgl. BVerfGE 75, 318, 327).

  • OLG Köln, 10.02.1988 - 2 W 216/87

    Rechtsschutzinteresse; Wohnungsdurchsuchung; Einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
    Hat der Schuldner nach dem Titel dem Gläubiger Zutritt zur Wohnung zu gewähren und in ihr bestimmte vorgegebene Handlungen zu dulden, geht es nicht um eine Durchsuchung (Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 758a Rdn. 2; MünchKomm.ZPO/Heßler, 2. Aufl., § 758a Rdn. 47; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 758a Rdn. 5; a.A. OLG Köln NJW-RR 1988, 832; LG Kaiserslautern DGVZ 1981, 87; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 758a Rdn. 6; Behr, DGVZ 1980, 49, 58; Brackhahn, DGVZ 1992, 145 ff.).

    Einer weitergehenden, speziellen richterlichen Anordnung, wie sie bei Durchsuchungen im Hinblick auf die dort betroffene Geheimsphäre erforderlich ist, bedurfte es im Hinblick auf das bereits titulierte Zutrittsrecht der Gläubigerin zu der Wohnung der Schuldnerin nicht (Musielak/Lackmann aaO § 758a Rdn. 2; MünchKomm.ZPO/Heßler aaO § 758a Rdn. 47; im Ergebnis ebenso OLG Köln NJW-RR 1988, 832; LG Braunschweig DGVZ 1988, 140, 141 f.; LG Berlin DGVZ 1991, 155, 156 = DGVZ 1992, 91, 92; AG Heidelberg DGVZ 1986, 189, 190; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 1997, 190; Stein/Jonas/Brehm aaO § 892 Rdn. 2; MünchKomm.ZPO/Schilken aaO § 892 Rdn. 3; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 892 Rdn. 3; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 892 Rdn. 2; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 26 IV 3 a, S. 455; Flatow, jurisPR-MietR 8/2006 Anm. 6; a.A. LG Kaiserslautern DGVZ 1981, 87; Zöller/Stöber aaO § 758a Rdn. 6; Behr, DGVZ 1980, 49, 58; Brackhahn, DGVZ 1992, 145 ff.).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
    Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 327; BVerfG NJW 2000, 943, 944).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
    Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 327; BVerfG NJW 2000, 943, 944).
  • BGH, 17.06.2021 - I ZB 68/20

    Zwangsvollstreckungverfahren: Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers bei

    Die Suche nach einem Stromzähler in einer Wohnung ist zwar keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG, stellt aber einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG dar, der gemäß Art. 13 Abs. 7 GG einer richterlichen Ermächtigung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05, NJW 2006, 3352 Rn. 7 bis 10).

    Das gilt aufgrund der geringeren Schwere des Eingriffs erst recht für die Zugänglichmachung von Räumen zur Ermöglichung einer Duldungsvollstreckung gegen den Schuldner, die keine Durchsuchung ist (vgl. hierzu BGH, NJW 2006, 3352 Rn. 7 bis 9).

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Herausgabevollstreckung betr. die

    Danach ist hier die verfassungsrechtlich durch Art. 13 Abs. 2 GG und auf der Ebene des einfachen Rechts durch § 758a ZPO besonders gesicherte Geheimsphäre des Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05, NJW 2006, 3352, 3353) nicht betroffen.
  • OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12

    Klagebefugnis des Stromliferanten und Gaslieferanten auf Duldung der

    Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Energieversorgung zu dulden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05, juris Rn. 9 f.).
  • LG Paderborn, 24.02.2009 - 5 T 329/08

    Vollstreckung der Duldung des Zutritts zu bewohnten Räumlichkeiten und

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung, die sich in einer ähnlichen Fallgestaltung mit der Erforderlichkeit eines Durchsuchungsbeschlusses beschäftigt hat (Az. I ZB 126/05 - abgedruckt in NJW 2006, 3352), diesen Umstand bzw. überhaupt die Voraussetzungen des § 892 ZPO nicht direkt angesprochen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.08.2006 (Az. I ZB 126/05 - abgedruckt in NJW 2006, 3352) klargestellt, dass es sich bei der Umsetzung eines Duldungstitels, der dem Schuldner aufgibt, Beauftragten des Gläubigers Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren und die Einstellung der Gasversorgung durch Sperrung des Gaszählers zu dulden, nicht um eine Durchsuchung im Sinne von § 758a ZPO handelt.

  • AG Meldorf, 21.10.2011 - 81 C 1105/11

    Notwendigkeit der Erfolglosigkeit von zwei mindestens eine Woche zuvor

    Es kann dahin stehen, ob § 21 S. 1 NDAV mit Art. 13 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, WuM 2001, 111; BVerfG NJW 1982, 1511; BGH NJW 2006, 3352).
  • AG Erkelenz, 19.01.2007 - 17 M 2474/06

    Voraussetzungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Sie ist der Ansicht, da es sich bei dem Vergleich um einen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO handele und der Tenor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.08.2005 (I ZB 126/05) entspreche, bedürfe es einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nicht.

    Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BGH, Beschl. v. 10.08.2005, I ZB 126/05, Juris Rn. 8).

  • OLG Hamburg, 05.02.2013 - 3 W 10/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Markenrechtsverletzung durch Anbieten gefälschter

    Die Entscheidung des BGH vom 10.8.2006 (NJW 2006, 3352), auf die sich die Antragstellerin zu ihren Gunsten beruft, ist daher nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2023 - 9 W 71/22

    Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer Versorgungssperre

    Denn hierfür wäre ein ziel- und zweckgerichtetes Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen zur Ermittlung eines Sachverhalts notwendig, den der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offenlegen will (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 1113/85 -, BVerfGE 75, 318-329, juris Rn. 26).
  • AG Meldorf, 27.10.2011 - 81 C 1215/11

    Kein Anspruch des Gasversorgers auf Gewährung eines Zutrittsrechts zur

    Es kann dahin stehen, ob § 21 S. 1 NDAV mit Art. 13 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, WuM 2001, 111; BVerfG NJW 1982, 1511; BGH NJW 2006, 3352 ).
  • AG Montabaur, 22.10.2007 - 8 M 1365/07
    Hat der Schuldner nach dem Titel dem Gläubiger Zutritt zu der Wohnung zu gewähren und in ihr bestimmte vorgegebene Handlungen zu dulden, geht es nicht um eine Durchsuchung (vergl. hierzu Urteil des BGH vom 10. August 2006 zu Aktenzeichen I ZB 126/05).
  • AG Montabaur, 27.08.2007 - 8 M 1365/07
  • AG Bühl, 15.09.2009 - M 981/09
  • LG Berlin, 20.03.2023 - 51 T 108/23

    Vollstreckung; (Mit-) Gewahrsam des Schuldners

  • AG Bad Hersfeld, 16.10.2019 - 13 M 975/19
  • LG Hannover, 17.10.2023 - 32 O 170/22
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