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   BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15   

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https://dejure.org/2016,29924
BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine unmittelbare Vermögensminderung bei rein tatsächlicher Möglichkeit des Vermögensschadens durch weitere deliktische Schritte; bandenmäßige, gewerbsmäßige Begehung: Begriff der Bande, keine ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • IWW

    § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB, § ... 35 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 35 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 301 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, §§ 263 bis 264, 267 bis 269 StGB, § 264 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • datenbank.nwb.de

    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensverfügung mithilfe gutgläubiger Dritter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - bandenmäßig, gewerbsmäßig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nur Vertragsparteien können bei Verträgen täuschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Das neue Tatgericht wird sich für den Fall einer gleichbleibenden Einlassung des Angeklagten, die den aufgehobenen Feststellungen des angefochtenen Urteils im Wesentlichen zugrunde gelegen hat, eingehender mit ihrer Plausibilität zu befassen und dabei zu beachten haben, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5, 6 mwN).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Eine Vermögensverfügung kann jedes Tun oder Unterlasen sein, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 10.08.2016, 2 StR 579/15, Rn. 30, nach juris; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263 StGB Rn. 70).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19

    Diebstahlsqualifikationen (schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl; schwerer

    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
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