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   BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15   

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https://dejure.org/2016,29924
BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,29924)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine unmittelbare Vermögensminderung bei rein tatsächlicher Möglichkeit des Vermögensschadens durch weitere deliktische Schritte; bandenmäßige, gewerbsmäßige Begehung: Begriff der Bande, keine ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • IWW

    § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB, § ... 35 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 35 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 301 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, §§ 263 bis 264, 267 bis 269 StGB, § 264 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrugsdelikten

  • datenbank.nwb.de

    Betrug: Vermögensverfügung bei Ingewahrsamnahme der Sache durch einen gutgläubigen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensverfügung mithilfe gutgläubiger Dritter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - bandenmäßig, gewerbsmäßig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nur Vertragsparteien können bei Verträgen täuschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Eine Bandentat liegt allerdings schon vor, wenn an einem Eingehungsbetrug nur ein Bandenmitglied bei der Täuschungshandlung mitgewirkt hat, während andere Bandenmitglieder ihre Tatbeiträge im Hintergrund geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.).

    Vorauszusetzen ist nur, dass die Zugehörigkeit von mindestens drei Personen zur Bande und die Mitwirkung von Bandenmitgliedern als Täter oder Beteiligte an der jeweiligen Tat feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 328 ff.).

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Daran fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 19.02.1997 - 3 StR 28/97

    Änderung des Schuldspruches bei gleichem Strafrahmen

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Dies erfüllt den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 StR 28/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Unbeschadet der Frage, ob das Landgericht eine Dauergefahr im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255, 259) zutreffend verneint hat, ist es jedenfalls rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Angeklagte P. die Gefahr selbst verschuldet habe (§ 35 Abs. 2 Satz 1 StGB).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 403/12

    Bandenmäßige Begehung von Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhaft

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Vielmehr ist nach allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich Bandenmitglieder hieran als Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder keinen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Das neue Tatgericht wird sich für den Fall einer gleichbleibenden Einlassung des Angeklagten, die den aufgehobenen Feststellungen des angefochtenen Urteils im Wesentlichen zugrunde gelegen hat, eingehender mit ihrer Plausibilität zu befassen und dabei zu beachten haben, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5, 6 mwN).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Eine Vermögensverfügung kann jedes Tun oder Unterlasen sein, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 10.08.2016, 2 StR 579/15, Rn. 30, nach juris; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263 StGB Rn. 70).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19

    Diebstahlsqualifikationen (schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl; schwerer

    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    An der Unmittelbarkeit fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil v. 10. August 2016 - 2 StR 579/15 -, juris Rn. 30).
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