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   BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17   

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https://dejure.org/2017,42824
BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,42824)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2017 - 1 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,42824)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,42824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: Mündliche Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

  • IWW

    § 263 Abs. 1 StGB, § ... 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB, § 102 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 263 Abs. 1, § 27 StGB, § 78a StGB, § 261 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 33 OWiG, § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB, § 467 Abs. 1, 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 8 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Verjährung für die Verfolgung von Taten des Betruges; Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung; Erstreckung der Unterbrechungswirkung auf die Tat im prozessualen Sinne

  • rewis.io

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: Mündliche Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung für die Verfolgung von Taten des Betruges; Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung; Erstreckung der Unterbrechungswirkung auf die Tat im prozessualen Sinne

  • rechtsportal.de

    Verjährung für die Verfolgung von Taten des Betruges; Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung; Erstreckung der Unterbrechungswirkung auf die Tat im prozessualen Sinne

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu spät, zu spät, zu spät: Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - und die Unterbrechung der Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 602
  • StV 2019, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Maßgebend ist dafür zum einen, dass das Verfahrenshindernis bereits vor der Anklageerhebung bestand und auch erkennbar war, ohne dass dies in einer tatrichterlichen Hauptverhandlung noch hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 211 mwN); zum anderen ist ein prozessual vorwerfbares Verhalten der Angeklagten nicht ersichtlich.

    Eine Verpflichtung zur Entschädigung der Angeklagten nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), über die der Senat gemäß § 8 StrEG selbst zu befinden hat, weil er die das Verfahren abschließende Senatsentscheidung getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 211 mwN), besteht nicht.

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme einer Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 72, 79 mwN; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 219).

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Die Anordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sie kann daher auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381 mwN).

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).

  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden sämtliche Maßnahmen des § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB eine Einheit, so dass, sobald eine der dort genannten Unterbrechungshandlungen durchgeführt worden ist, die Verjährung durch eine andere der in Nr. 1 aufgezählten Maßnahmen nicht erneut unterbrochen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Einheit 1; Beschluss vom 30. Juni 2004 - 1 StR 526/13, NStZ 2005, 33).
  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 556/16

    Verjährungsbeginn beim Missbrauch von Schutzbefohlenen (keine rückwirkende

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Die Taten sind verjährt; das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 3 StR 556/16).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).
  • BayObLG, 17.10.1980 - 1 ObOWi 432/80
    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine mündliche Anordnung nur dann eine Unterbrechungswirkung entfalten kann, wenn sie sogleich aktenkundig gemacht wird (so aber Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 7 mit Verweis auf die zu § 33 OWiG ergangenen Entscheidungen BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 1980 - 1 Ob OWi 432/80, VRS 60, 126 und OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 848/87, NStZ 1988, 137).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden sämtliche Maßnahmen des § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB eine Einheit, so dass, sobald eine der dort genannten Unterbrechungshandlungen durchgeführt worden ist, die Verjährung durch eine andere der in Nr. 1 aufgezählten Maßnahmen nicht erneut unterbrochen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Einheit 1; Beschluss vom 30. Juni 2004 - 1 StR 526/13, NStZ 2005, 33).
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine mündliche Anordnung nur dann eine Unterbrechungswirkung entfalten kann, wenn sie sogleich aktenkundig gemacht wird (so aber Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 7 mit Verweis auf die zu § 33 OWiG ergangenen Entscheidungen BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 1980 - 1 Ob OWi 432/80, VRS 60, 126 und OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 848/87, NStZ 1988, 137).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages -

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17
    Damit ergibt sich die Grenze der Unterbrechungswirkung aus dem objektiven Umfang der Tat, wie sie sich dem Gericht letztlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Urteil 1; LK-StGB/Schmid, 12. Aufl., § 78c Rn. 15).
  • BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung -

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)

    aa) Die Verjährungsfrist war am 6. August 2014 bzw. 7. August 2014 verstrichen (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19 Rn. 6 und vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17 Rn. 15; je mN).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Schließlich fügt sich die verjährungsunterbrechende Ermittlungsmaßnahme inhaltlich und zeitlich in den aus den Akten ersichtlichen sonstigen Verfahrensstand ein (zur Bedeutung aktenkundiger Anhaltspunkte insoweit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 2; vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 218 f.).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Hierbei handelte es sich um eine wirksame Anordnung im Sinne des § 78c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz StGB, deren Zeitpunkt und Inhalt sich aus den Ermittlungsakten ergaben, so dass sich der behördliche Wille zur Vornahme einer Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen ließ (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, NStZ 2019, 602 f.).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder

    Wird, wie vorliegend, wegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne des § 264 StPO ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille der tätig werdenden Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN; siehe auch Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, wistra 2018, 78, 79).
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