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   BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17   

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https://dejure.org/2017,41304
BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,41304)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2017 - 3 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,41304)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2017 - 3 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,41304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB; § 15a Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 InsO
    Anforderungen an die verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines Sachverständigen (Ausnahmecharakter der Vorschriften über die Verjährungsunterbrechung; mehrfache Einholung von Gutachten und Auskünften; Austausch der Person des Sachverständigen; neues ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a Abs 1 InsO, § 15a Abs 4 InsO, § 15a Abs 5 InsO, § 78 Abs 3 Nr 5 StGB, § 78c Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung bei fahrlässiger Insolvenzverschleppung durch GmbH-Geschäftsführer: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines Sachverständigen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verjährungsunterbrechung bei Beauftragung des Sachverständigen mit Ergänzung bzw. Erläuterung seines Gutachtens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 15a Abs. 1, 4, 5 InsO, § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 78c Abs. 1 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsverjährung bzgl. der fahrlässigen Insolvenzverschleppung

  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung bei fahrlässiger Insolvenzverschleppung durch GmbH-Geschäftsführer: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfolgungsverjährung bzgl. der fahrlässigen Insolvenzverschleppung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfolgungsverjährung bei fahrlässiger Insolvenzverschleppung durch GmbH-Geschäftsführer: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 86
  • StV 2019, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17
    Die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung sind als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79).

    Hieraus folgt für die Regelung des § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB, dass nicht jede Inanspruchnahme eines Gutachters die Voraussetzungen einer "Beauftragung' im Sinne dieser Norm erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382).

  • BayObLG, 11.10.1976 - 1 ObOWi 291/76

    Verjährungsunterbrechung durch Aufforderung eines Sachverständigen zur Ergänzung

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17
    Letzteres setzt dabei voraus, dass der Sachverständige bei seiner erneuten Inanspruchnahme damit beauftragt wird, nunmehr zu einer weiteren Frage, die nicht bereits Gegenstand des ersten Auftrages war, gutachterlich Stellung zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 11. Oktober 1976 - 1 Ob OWi 291/76, BayObLGSt 1976, 114, 116).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17
    Die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung sind als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17
    Die Verjährungsfrist der fahrlässigen Insolvenzverschleppung, die gemäß § 15a Abs. 1, 4 und 5 InsO mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist, beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) und begann hier mit Beendigung der Tat durch den Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn zur Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F. GmbH mangels Masse am 18. Februar 2011 zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08, BGHSt 53, 24, 26).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    (2) Durch die Rücknahme der ersten Anklage entfällt nicht die Unterbrechungswirkung (NK-StGB-Saliger, StGB, 5. Aufl., § 78c Rn. 56; S/S-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 78c Rn. 14; vgl. auch - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 3 StR 227/17 Rn. 6).
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