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BGH, 10.09.1953 - 3 StR 336/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 27.11.1952 - 3 StR 1166/51
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Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 336/53
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat (vgl. Urteil des 3. Strafsenatsvom 27. November 1952, 3 StR 1166/51), liegt keine Verletzung der Aufklärungspflicht darin, dass das Gericht an die Zeugen oder Sachverständigen, die in der Hauptverhandlung zu Wort gekommen sind, nicht noch weitere Fragen über bestimmte Punkte gerichtet hat.